Frankfurts Ordnungshüter haben eine weitere gerichtliche Abfuhr erteilt bekommen. Fünf rechtswidrig festgesetzten Demonstranten vom 17. Mai 2012 müssen sie jeweils 500 Euro Schadensersatz zahlen. Weitere Klagen gegen die Polizei könnten folgen.
Es war nur eine von vielen rigiden Polizeiaktionen jener Tage. Am 17. Mai vergangenen Jahres, dem zweiten Tag der kapitalismuskritischen Blockupy-Proteste, wurden drei Busse aus Berlin auf der Autobahn von den Behörden gestoppt. Die 150 Menschen, die so nach Frankfurt hatten kommen wollen, wurden über Stunden festgehalten und bekamen dann ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt ausgestellt, weil die dortigen Proteste von der Stadt verboten worden waren.
Als etwa 50 der festgesetzten Personen anschließend nach Eschborn fuhren, um dort eine Kundgebung abzuhalten, wurden sie erneut in Gewahrsam genommen; manche saßen bis nach Mitternacht in Sammelstellen fest.
"500 Euro sind das Mindeste"
Für dieses Vorgehen zahlt die Frankfurter Polizei jetzt fünf Demonstranten einen Schadenersatz in Höhe von jeweils 500 Euro. Alle fünf hatten über den Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle Wiedergutmachung verlangt, nachdem das Amtsgericht Gießen im November befand, die Ingewahrsamnamen seien rechtswidrig waren. Wie Stolle der Frankfurter Rundschau am Montag sagte, habe die Polizei die Zahlung akzeptiert und sich zudem in einem Schreiben für die entstandenen „Unannehmlichkeiten“ entschuldigt. Alexander Kießling, Leiter der Pressestelle der Frankfurter Polizei, bestätigte der FR, dass das Geld ausgezahlt worden sei.
Für Rechtsanwalt Stolle ist klar, dass die Frankfurter Polizei die Rechte seiner Mandanten verletzt hatte. Sie seien rechtswidrig in Gewahrsam genommen und anschließend nachts in einer für sie fremden Stadt ausgesetzt worden. „500 Euro Geldentschädigung ist daher das Mindeste, was den Betroffenen zusteht. Die Frankfurter Polizei sollte dies zum Anlass nehmen, von rechtswidrigen Freiheitsentziehungen Abstand zu nehmen“, so Stolle. Er rät anderen Betroffenen, ebenfalls Schadenersatz zu fordern.
Orientierung für die Zukunft
Polizeisprecher Kießling erklärte der FR, die damaligen Entscheidungen seien aufgrund der zu der Zeit aktuellen Lageeinschätzungen getroffen worden. Bei derartigen Großlagen könne es vorkommen, dass Gerichte das Vorgehen der Polizei hinterher für rechtswidrig erklärten. Das Gießener Urteil sei aber bei der Polizei angekommen: „Daran müssen wir uns in Zukunft orientieren.“
Wegen des harschen Vorgehens gegen die Blockupy-Proteste haben die Stadt Frankfurt und die Polizei schon mehrere Rügen von der Justiz kassiert: Die Polizei musste hunderte im Vorfeld gegen bekannte Aktivisten ausgesprochene Aufenthaltsverbote wieder zurücknehmen; im Oktober entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, dass eine Kundgebung des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“ auf dem Paulsplatz nicht so einfach hätte verboten werden dürfen.