[S] Berufungsprozess gegen rechten Gaspistolenschützen

Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem Stuttgarter Landgericht der Berufungsprozess gegen den Neonazi Sebastian Elsner. Elsner hatte im März 2011 in Leonberg bei Stuttgart einem jungen Antifaschisten aus nächster Nähe mit einer Gaspistole ins Auge geschossen und diesen schwer verletzt.

 

Während einer verbalen Auseinandersetzung zwischen drei antifaschistischen Jugendlichen und drei Faschisten, zog Elsner unvermittelt eine Gaspistole und schoß einen der Antifaschisten nieder. Nur durch mehrere Notoperationen konnte das Augenlicht des Betroffenen erhalten bleiben, bis heute leidet er aber unter einer stark eingeschränkten Sehkraft.

 

Im ersten Verfahren im Sommer 2012 war der Faschist zu 2 Jahren und 3Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Soldat Elsner nicht in Notwehr gehandelt hatte. Außerdem bestätigte ein Gutachter, dass der Schuß nicht wie von Elsner behauptet wurde aus einem Meter Entfernung abgegeben wurde, sondern aus einer Distanz von maximal 10cm.

 

Elsner, der auch an mehreren anderen gewalttätigen Übergriffen auf Linke beteilgt war, wird auch beim kommenden Prozess wieder von dem bekannten Anwalt und Nazimusiker Steffen Hammer aus Reutlingen vertreten.

 

Für den 2. Prozesstag am 1.Februar rufen antifaschistische Gruppen zu einer Prozessbeobachtung auf.

 

Beide Prozesse beginnen um 9.00 Uhr im Landgericht Stuttgart.

 

Bericht zum ersten Prozess

 

Bericht zur Demo gegen rechte Gewalt in Leonberg