Bochum. Für eine brutale Nazi-Attacke auf vier Passanten am Bahnhof Bochum-Langendreer im September 2011 ist ein 24-jähriger Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. In einer Berufung wollte er Bewährung, das scheiterte aber. Ein zweiter Angeklagter (24) wurde freigesprochen.
Unter besonderem Polizeischutz fand am Bochumer Landgericht am Freitag ein Berufungsprozess wegen eines neonazistischen Überfalls am Bahnhof Langendreer statt. Angeklagt waren zwei Männer, einer davon ein in Bochum bekannter Neonazi (24). Am Ende blieben die Urteile aber genau so stehen, wie es das Amtsgericht erstinstanzlich entschieden hatte: Ein 24-jähriger Essener bekam zwei Jahre und drei Monate Haft. Außerdem blieb es beim Freispruch des Neonazis aus Bochum. Ihm konnte eine Teilnahme an der Attacke nicht nachgewiesen werden.
Die Tat passierte am 25. September 2011 um 1 Uhr nachts. Eine Gruppe von mehr als zehn Männern traf auf vier Passanten. Von denen trug einer (26) einen Anstecker mit durchgestrichenem Hakenkreuz. Das passte einem der jetzt Angeklagten nicht: „Ich habe auch ein Hakenkreuz, das ist nicht durchgestrichen“, soll der Essener gesagt haben. Danach zeigte er sein auf der Brust tätowiertes Hakenkreuz mit Totenkopfschädel und versetzte dem 26-Jährigen einen Kopfstoß gegen die Nase, die brach. Weitere Männer aus der Nazi-Gruppe schlugen ebenfalls zu, so dass er aufs Gleis stürzte. Geschlagen wurde auch einer seiner Begleiter (29).
Verurteilter Angeklagter will mit Nazis nichts mehr zu tun haben, sagte er
Die Staatsanwältin wollte für beide Angeklagte zwei Jahre und drei Monate Haft. Damit kam sie nur zur Hälfte durch. Am Freitag nahm sie ihre Berufung gegen den Bochumer Neonazi, der vor Gericht geschwiegen hatte, wegen schlechter Beweislage zurück. Dieser Mann trug vor Gericht ein Shirt, auf dem in Frakturschrift „Skinheads“ und „Großdeutschland“ stand.
Sein Mitangeklagter indes war geständig. Der massiv vorbestrafte Handwerks-Azubi wollte eine Bewährungsstrafe bekommen. Mit Nazis habe er heute nichts mehr zu tun, meinte er. Aber das reichte dem Gericht nicht aus. Es verwarf seine Berufung. Denn die Gewalttat sei „bemerkenswert“ und „fällt aus dem üblichen Rahmen heraus“, sagte Richter Gerd Riechert. Sie sei „aus Gesinnung heraus“ begangen worden.
Bernd Kiesewetter