In den vergangenen Jahren ist die Aufmerksamkeit gegenüber Phänomenen wie Zwangsverheiratung,
„Ehrenmorde“ oder Genitalverstümmelung gestiegen. Daran entzündeten sich
Debatten darüber, wie und auf welcher Grundlage das Zusammenleben in unserer multikulturellen
und multireligiösen Gesellschaft gestaltet werden kann. Manche Konfliktlinien und
Argumentationsmuster sind in den gegenwärtigen Debatten um das Kölner Beschneidungsurteil
wiederzufinden, wenn auch anders gelagert.
In diesen facettenreichen Kontroversen zeichnet sich doch das immer wiederkehrende Motiv
einer scheinbaren Unvereinbarkeit von Menschen- und Grundrechten mit bestimmten kulturellen
bzw. religiösen Kontexten ab. Dabei überlagern meist kulturkämpferische Zuschreibungen
und Ressentiments in rassistischer Manier die Versuche einer menschenrechtsorientierten,
fairen und inklusiven Debattenkultur.
Dass es sich um ernstzunehmende gesellschaftliche Konflikte handelt, steht außer Frage.
Denn es geht um fundamentale Rechte: Den Schutz und die Gewährleistung individueller
Selbstbestimmung und körperlicher Integrität. Viel weniger eindeutig ist hingegen, inwiefern
kulturell oder religiös begründete Praktiken und identitätspolitische Forderungen nach
Selbstbestimmung mit freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien und Menschenrechten
zu vereinbaren sind. Ein Blick auf den sich darin widerspiegelnden Widerstreit zwischen Universalismus
und Kulturrelativismus soll Licht auf einige Problemfelder in der aktuellen Debattenlandschaft
werfen.
Imke Leicht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen.
Dienstag, 6. November 2012
20 Uhr
Hörsaal 8
(Hauptgebäude der Universität Bonn)
Eintritt frei
Veranstalter: Referat für politische Bildung des AStA der Universität Bonn.