Bundesverfassungsgericht hat entschieden Endgültig: Neonazi-Demos bleiben verboten
DORTMUND Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das Verbot der Neonazi-Demos an diesem Wochenende in Dortmund bestätigt. Damit können die geplanten Aufmärsche nicht wie geplant stattfinden. Es ist das erste Mal, dass das höchste deutsche Gericht das Verbot rechter Demos in Dortmund bestätigt.
Dortmunds Polizeipräsident Norbert Wesseler hatte das Verbot der Demonstrationen rund um den Antikriegstag am 1. September mit der Zugehörigkeit des Anmelders zur inzwischen verbotenen Organisation Nationaler Widerstand Dortmund begründet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten in Eilentscheidungen in den vergangenen Tagen die Verbote bestätigt.
Der Anmelder der rechten Demos zog allerdings vor das höchste deutsche 
Gericht in Karlsruhe, das in den vergangenen Jahren schon mehrfach 
Verbotsverfügungen gegen Neonazi-Aufmärsche aufgehoben hatte.
Eine erste rechte Versammlung sollte am Freitagabend in Lütgendortmund 
stattfinden. Der eigentliche rechte Aufmarsch war für Samstagmittag in 
Hörde geplant. Man werde diese Versammlungsverbote "konsequent und mit 
starken Kräften durchsetzen", kündigte die Dortmunder Polizei an.
Zu beiden Anlässen sind auch mehrere Gegendemonstrationen angekündigt, 
die unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
stattfinden sollen. 
Die Verfassungsrichter schlossen sich der Argumentation der 
Verwaltungsgerichte an. Danach seien die Aufmärsche zu sogenannten 
Nationalen Antikriegstag als Fortsetzung der Tätigkeit der verbotenen 
Vereinigung Nationaler Widerstand zu sehen, erklärte eine Sprecherin des
 Bundesverfassungsgerichts.  
