Ende August 2011 stellte der Genosse Wolfgang Huste auf seinem Blog einen Aufruf auf den er aus einem Social Network kopierte, hier der Link:
http://wolfgang-huste-ahrweiler.de/2011/08/25/der-antikriegstag-gehort-u...
Das Amtsgericht Bad Neuenahr Ahrweiler hat zusammen mit dem Staatsschutz Koblenz Strafbefehl erlassen gegen Herrn Huste, hier der Original-Text:
Strafbefehl:
Ihnen wird nach dem von der Staatsanwaltschaft ermittelten Sachverhalt zu Last gelegt, in der Zeit vom 25.08.2011 bis 31.08.2011 in Bad Neuenahr-Ahrweiler vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat (öffentliche Aufforderung zu einer groben Störung einer nicht verbotenen Versammlung) Hilfe geleistet zu haben. In dem oben genannten Tatzeitraum hatten Sie auf Ihrer Homepage einen Link zu dem Netzwerk „Alerta“ gesetzt. In diesem Netzwerk war im Hinblick auf die genehmigte Demonstration von Angehörigen der rechten Szene am 03.09.2011 in Dortmund folgendes ausgeführt :
Der Antikriegstag gehört uns! DortmunderInnen wollen Naziaufmarsch blockieren!
Darüber hinaus hatten Sie diesen Link mit folgender Anmerkung versehen: „Antikommunismus und Antisozialismus hat insbesondere in Deutschland eine sehr lange Tradition – Antifaschismus leider nicht! Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es anders und besser wird.“ Sie hatten Kenntnis davon, dass in dem Textbeitrag das Netzwerk „Alerta“ zu einer großen Störung der nicht verbotenen Demonstration am 3.9.2011 aufgerufen wird. Durch die vorgenommene Anmerkung brachten Sie hinreichend zum Ausdruck, dass Sie diese Störungen trotz des Verstoßes gegen geltendes Recht als geeignetes Mittel des Widerstandsleistung ansehen.
Ihnen war auch bekannt und bewusst, dass durch das Einstellen des Textes sowie ihrer Anmerkung auf Ihrer Homepage jedermann hierauf Zugriff nehmen konnte und Sie durch Ihre Anmerkung den Aufruf zu einer Blockade der Demonstration unterstützten.
Tatsächlich kam es bei dem Demonstrationsgeschehen am 3.9.2011 in Dortmund auch auf der in dem Auflagenbescheid festgelegten Aufzugs strecke zu Sitzblockaden. Vergehen gemäß §§ 111 Abs. 1, 27 StGB, 21 VersammlG.
Sie werden verwarnt. Die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100,00 EUR, insgesamt also 3.000,00 EUR, bleibt vorbehalten. Sie stehen damit hinsichtlich einer Verurteilung zu der vorbehaltenen Geldstrafe unter Bewährung. Der beiliegend Beschluss regelt die Bedingung der Bewährung.
Beschluss:
(…) Bewährungszeit wird auf 1 Jahr festgesetzt.
1. Dem Verurteilten wird aufgegeben während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts dem Gericht unter Angabe des Aktenzeichens sofort und unaufgefordert anzuzeigen, 2. Dem Verurteilten wird die Auflage erteilt, einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 EUR zugunsten folgender Einrichtung zu zahlen:
3.
Verein Bewährungshilfe
Hoevelestraße 22
56073 Koblenz (…)
Wie ihr seht ist das eine große Stange Geld die Mensch besser Investieren könnte, und Herr Huste ist ein sehr Engagierter Genosse, er ist bei Den Linken in Bonn Aktiv und unterstützt auch andere Linke Strömungen, sowie die Demonstration in Bad Neuenahr die vor Kurzem Statt fand daher Veranstalten wir eingesetzt
Solidaritäts- Konzert
in Koblenz, im Apparat
am 22 Juni 2012
ab 19,-- Uhr
Mit FaulenzA und René Dombrowski
Also Erscheint Zahlreich