Vortrag des AK Spitzelklage zum Fall Simon Bromma

Vortrag des AK Spitzelklage zum Spitzelfall Simon Bromma in Heidelberg | 14.05 | 19 Uhr | Contrast (Joseph-Belli- Weg 11)

Im November 2009 trat ein mittzwanzigjähriger Mann mit Koteletten und schulterlangen blonden Haaren das erste Mal in Heidelberg in Erscheinung. Er stellte sich bei einem Infostand des SDS unter dem Namen Simon Brenner vor und gab an zum Sommersemester ein Studium in Heidelberg beginnen zu wollen. Studieren wollte er aber bestenfalls die linke Szene Heidelbergs oder besser: Sämtliche Menschen die irgendwelche Meinungen vertreten, die auch nur den leisesten linken Stallgeruch aufweisen, sowie deren komplettes „un“- oder anderspolitisches soziales Umfeld. Simon Brenner heißt in Wahrheit Simon Bromma und arbeitet als Polizist beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg Abt. Staatsschutz.


Bis zu seiner Enttarnung im Dezember 2010 drang er als vielfältig interessierter und hilfsbereiter Mensch immer weiter in die linke Szene Heidelbergs ein. Dabei ging er vorsichtig vor, beteiligte sich an den unterschiedlichsten Aktion (auch international), achtete darauf sich nicht aufzudrängen und Verhörfragen stellte er, wenn überhaupt, höchst subtil. Zudem erschlich er sich auch privates Vertrauen, womit er durch vermeintlich freundschaftliche Bindungen einfacheren Zugang zu Informationen und Strukturen kriegen sollte.


Seinem Wirken sind nachweislich mehrere massive Repressionen dieser Zeit geschuldet. Durch eine Urlaubsbekanntschaft, der er als Polizist vorgestellt wurde und die ihn zufällig auf einer Party mit auch ihr bekannten linken Aktivist_innen traf, konnte das falsche Spiel beendet werden.


Der Einsatz stellt in mehrfacher Hinsicht einen Skandal dar, dessen Ausmaß bis heute noch nicht klar ist.Eine Polizeibehörde darf verdeckte Ermittler als Reaktion auf begangene Straftaten oder aber mit begründeten Verdacht auf geplante Verbrechen einsetzen. Eine politische Szene auszuhorchen, um Sozialstudien und Persönlichkeitsprofile zu erstellen, oder einfach nur Einblick in Größe, Struktur und Aktivitäten zu bekommen, ist Sache des Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“). Dieses Trennungsgebot wurde 1949 gezogen, um ein wiederaufkommen einer Gestapo gleichen Behörde zu verhindern. Brommas Einsatz war eindeutig der Tätigkeitsbereich des Inlandsgeheimdienst. Da er für den Staatsschutz agierte, wurde somit das Trennungsgebot gebrochen.


Recherchen ergaben schon im Januar 2011, dass ursprünglich fünf Beamt_innen eingesetzt werden sollten. Außer Simon Bromma fanden sich noch ein Beamter und eine Beamtin. Anders als in Oppositionszeiten, zu denen die Grünen mehrere kritische Anfragen bezüglich dieses Skandals in den Landtag eingebracht haben, zeigt Grün-Rot nun kein besonderes Interesse mehr an diesem Fall. De facto wurde die Bespitzelung unter der neuen Landesregierung fortgesetzt. Daher gilt es als offensichtlich, dass eine Klage der einzige Weg ist um endlich Aufklärung zu erreichen und weiteren Missbräuche dieser Art zu verhindern.