Dass es mit der Freiwilligkeit bei Massen-DNA-Tests nicht weit her ist, habe ich schon einige Male berichtet. Nun hat das Landgericht Bielefeld zu diesem Komplex eine wichtige Aussage gemacht. Die Weigerung, an einem freiwilligen DNA-Test teilzunehmen, darf nicht zur Grundlage eines Tatverdachts gemacht werden.
Der Fall könnte Präzedenzwirkung haben. Ins Rollen gebracht hat ihn der 57-jährige Axel S. Der Mann verweigerte eine freiwillige Speichelprobe, obwohl er in ein Fahndungsraster passte, welches die Polizei in Gütersloh ausgearbeitet hatte. Ermittelt wird im Mordfall einer 67-Jährigen, die 2009 tot in einem Getreidefeld gefunden wurde.
Das mögliche Täterprofil, so berichtet nw-news.de, war mehr als vage. Gesucht wurde ein männlicher Einzeltäter zwischen 14 und 80 Jahren, der Ortskenntnisse hat. Das Alter passte auf Alex S., und in den sechziger (!) Jahren hat er wohl auch mal in der Nähe des Opfers gewohnt.
Aus seiner Weigerung, an einem freiwilligen Test teilzunehmen, konstruierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Anfangsverdacht. Da Alex S. nun offiziell Mordverdächtiger war, stellte das Amtsgericht Bielefeld einen Beschluss aus, mit dem eine DNA-Probe erzwungen werden konnte. Alex S. wurde morgens im Schlafanzug und Handschellen zum Polizeipräsidium geführt. Er hatte sich handgreiflich gegen die Polizeiaktion gewehrt.
Das Landgericht Bielefeld untersagt es nun, aus einem verweigerten DNA-Test auf einen Tatverdacht zu schließen. Dies geschieht, so der Zeitungsbericht, schon wegen des allzu weiten Täterprofils. Die Vorgaben schlössen, so das Gericht, im wesentlichen nur Frauen aus.