BayernLB in der Schwebe

Erstveröffentlicht: 
28.03.2012

Keine EU-Einigung – Bieterverfahren für GBW?

 

Im Tauziehen um eine EU-Genehmigung für die Zehn-Milliarden-Euro-Staatshilfe für die BayernLB gibt es immer noch keine Lösung: „Wir sind wieder einen großen Schritt weiter, aber noch nicht am Ziel“, sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) in München.

 

Am Dienstagabend waren Vertreter Bayerns, der BayernLB und der bayerischen Sparkassen in Berlin zu einem Spitzentreffen mit EU-Kommission und Bundesregierung zusammengetroffen. Das erhoffte „Handschlag-Abkommen“ gab es zwar nicht. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach aber hinterher von einem „ganz großen Fortschritt, vielleicht so etwas wie ein halber Durchbruch“.

Ungeklärt ist offenbar vor allem noch immer die genaue Höhe der Beteiligung der Sparkassen an der auf drei Milliarden Euro bezifferten Rückzahlung. Den Sparkassen gehörte vor der Krise die Hälfte der BayernLB, weshalb die EU einen substanziellen Beitrag verlangt.

Dem Vernehmen nach soll nun ein „Korridor“ um die Summe von 1,7 Milliarden Euro im Gespräch sein, den die Sparkassen durch die Umwandlung von BayernLB-Einlagen in Kernkapital und den Kauf der Bausparkasse LBS aufbringen sollen. „Die Sparkassen haben sich sehr bewegt, aber die EU-Kommission ist noch nicht zufrieden“, so Söder.

Unklar bleibt auch die Zukunft der BayernLB-Immobilientochter GBW, die im Zuge des EU-Verfahrens verkauft werden muss: „Es ist relativ eindeutig, dass der Freistaat diese Wohnungen nicht kaufen kann“, sagte Söder. Die EU würde dies als neue Staatshilfe für die Bank werten.

Söder will deshalb weiter exklusiv mit den betroffenen Kommunen über einen Kauf verhandeln. Die EU könnte aber schon bald ein offenes Bieterverfahren für die 33 000 GBW-Wohnungen in Bayern verlangen, so der Minister. Die Augsburger Patrizia Immobilien AG hat für diesen Fall bereits ihr Interesse bekundet. Die GBW-Mieter hätten in keinem Fall etwas zu befürchten, beteuerte Söder: „Für uns steht der Erhalt der Sozialstandards in jedem Fall vor einem maximalen Kaufpreis.“