Die gesetzliche Unrechtmäßigkeit der Räumung der Liebig 14 ist kein Einzelfall. In der Vergangenheit wurden in Berlin immer wieder Hausprojekte illegal geräumt. In den meisten Fällen wurde auf die juristische Klärung im Nachhinein verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Rückkehr ins Gebäude ermöglicht. Es gibt dennoch Beispiele bei denen der Rechtsbruch offiziell bestätigt wurde.
Yorck 59
Als die Verhandlungen zwischen den Hauseigentümern 
und dem Hausverein der Yorck 59 über eine horrende Mietsteigerung 
gescheitert waren, verzichtete der Verein im September 2004 auf die 
Option, das Mietverhältnis fortzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt bewohnten 
etwa 60 Vereinsmitglieder mit Untermietverträgen das Hinterhaus. Nachdem
 die Hauseigentümer einen Räumungstitel gegen den Verein erwirkt hatten,
 wurde das Gebäude im Juni 2005 geräumt. Da keine Räumungstitel gegen 
die Bewohner_innen bestanden, beurteilte der 4. Strafsenat des 
Kammergerichts im Dezember 2008 die Räumung als rechtswidrig und sprach 
die ehemaligen Bewohner_innen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. 
Laut Gericht endet das Hausrecht der Untermieter erst, wenn der 
Vermieter aufgrund eines gegen sie erwirkten Räumungstitels wieder in 
Besitz des Wohnraumes gelangt ist.
http://de.indymedia.org/2009/01/238079.shtml
Liebig 14
Im
 Fall der Liebig 14 wurde ebenfalls auf die Rechte der Bewohner_innen 
und einen sonst üblichen Räumungsstopp in den kalten Wintermonaten 
geschissen. Obwohl der Hausverein im Januar 2011 gegen die geplante 
Zwangsräumung gerichtlichen Rechtschutz beantragt und darauf verwiesen 
hatte, dass die beabsichtigte Räumung des Vereins als Untermieter mit 
Räumungstiteln gegen die Hauptmieter_innen unzulässig ist, kümmerte das 
Senat und Polizei wenig. Sie räumten die Liebig 14 mit einem massiven 
Polizeiaufgebot im Februar 2011.
http://liebig14.blogsport.de/2012/01/27/liebig-14-raeumung-war-illegal 
Rigaer 80
Die
 polizeiliche Räumung der besetzten Rigaer Straße 80 im Juli 1997 wurde 
in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin im Juli 2003 für 
rechtswidrig erklärt. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes 
konnten sich die Hausbesetzer auf das Grundrecht des Artikel 13 
Grundgesetz auf Unverletzlichkeit der Wohnung berufen.Auf eine 
zivilrechtliche Räumungsklage wurde hier gänzlich verzicht. Ein Antrag 
der Eigentümer bei der Polizei reichte völlig aus. Dies war das 
Standardvorgehen in den 1990igern gegenüber besetzten Häusern.
http://www.r80.org/ 
Legal, illegal, Scheissegal
Da
 selbst bei einer gerichtlich festgestellten illegalen Räumung der 
Wiedereinzug versperrt bleibt, bewegen sich Polizei und Senat offenbar 
gern im Kampf gegen alternative Projekte in der Grauzone. Um Fakten zu 
schaffen werden dann auch schon mal Grundrechte außer Kraft gesetzt und 
dem Knüppel freien Lauf gelassen. 
Anders lassen sich solche 
brutalen, rechtswidrigen Vertreibungsaktionen kaum erklären. Doch die 
Räumung von alternativen Hausprojekten ist nur die Spitze des Eisberges 
eines gestiegenen kapitalistischen Verwertungsdrucks und 
fortgeschrittenen Verdrängungsprozesses in Berlin. In der ganzen Stadt 
haben immer mehr Menschen Probleme Wohnraum zu finden, den sie sich 
leisten können.
Jahrestag der Liebig 14 Räumung
Als 
guten Anlass den Unmut darüber auf die Strasse zu bringen, bietet sich 
der Jahrestag der Liebig 14 Räumung an. Es wird am Donnerstag den 2. 
Februar 2012 den ganzen Tag über eine Mahnwache vor dem Haus mit Musik, 
Performances, Workshops und Diskussionen geben. Zusätzlich findet abends
 ein Konzert im Jugend[widerstands]museum in der Galiläakirche statt. Am
 Samstag den 4.2. gibt es dann noch die große Zombie-Demonstration. 
Start ist um 15 Uhr am Bersarinplatz.

