Es sieht jetzt so aus: Christa muss am 23.12. nicht ins Knastkrankenhaus Hohenasperg, weil das OLG Stuttgart am 15.12. die Ladung zum Beugehaftantritt wieder aufgehoben hat. Allerdings ist das nur ein Aufschub!
Und zwar der eigentlich normale Aufschub bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wie er bei allen bisherigen Beugehaftanordnungen (Knut Folkerts, Siegfried Haag, Christian Klar, Roland Mayer, Brigitte Mohnhaupt) jedes Mal gewährt wurde – nur bei Christa nicht. Sie bekam gleich 5 Tage später die Ladung zum Haftantritt innerhalb der nächsten 2 Wochen, und erst der öffentliche Protest hat das OLG Stuttgart nun wenigstens zu dem sonst üblichen Vorgehen bewegen können.
Die endgültige Entscheidung über Christas Beschwerde gegen die Beugehaft
liegt jetzt also beim Bundesgerichtshof (BGH), der letzten Instanz.
Wann sie von dort kommen wird, muss man abwarten.
Wenn der BGH positiv über die Beschwerde entscheidet, ist das Verfahren beendet und Christa hat endlich Ruhe.
Wenn die Entscheidung negativ wäre, geht das Verfahren zurück ans OLG
Stuttgart, das dann auch wieder über Christas „Haftfähigkeit“ urteilen
wird. So wie das OLG in den vergangenen Monaten seine „Fürsorgepflicht“
gegen die Zeugin Christa gehandhabt hat, heißt das, man sollte besser
auf alles gefasst sein.
Christa braucht also weiterhin jede Unterstützung, denn im Moment gibt es nur eine Atempause, aber noch kein Aufatmen.