Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, die Beugehaft gegen Christa Eckes aufgrund ihrer Krankheit auszusetzen, bis über ihre Beschwerde entschieden wurde. Diese Entscheidung muss jetzt der Bundesgerichtshof treffen.
Das OLG Stuttgart sah sich inzwischen gezwungen, eine Presseerklärung herauszugeben. In dieser erklärt das OLG, nicht über den Gesundheitszustand von Christa Eckes informiert gewesen zu sein. Dabei war das OLG bereits im September über die Erkrankung informiert....
Damit ist aber noch keine Entwarnung gegeben. Proteste sind im Moment beim Bundesgerichtshof und beim OLG Stuttgart an der richtigen Adresse.
Protestbriefe zum Beispiel an:
OLG Stuttgart
6. Strafsenat
Olgastr. 2
70182 Stuttgart
Fax: 0711-81083848
E-Mail: poststelle@olgstuttgart.justiz.bwi.de
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
D-76133 Karlsruhe
Postanschrift: Bundesgerichtshof D-76125 Karlsruhe
Telefon: +49 – 721 – 159-0
Fax: +49 – 721 – 159-2512
E-Mail: poststelle@bgh.bund.de
Weitere Infos:
http://keinebeugehaft.blogsport.de