Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, den sogenannten 400 Euro Jobs, gibt es oft Unsicherheit über die eigenen Rechte als ArbeitnehmerIn. Diese Infoveranstaltung des Allgemeinen Syndikats (ASy) möchte über rechtlich verbindliche Regelungen aufklären.
Die hier erwähnten Rechte sind unabhängig von einem vorhandenen
Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, sie sind vom Gesetzgeber vorgegeben
und damit für alle verbindlich! In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen
können allenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Verbesserung
von ArbeitnehmerInnenrechten bedeuten. Wir möchten mit euch
diskutieren, welche Möglichkeiten bestehen, wie wir unserer Stimme
gegenüber den Chefs Nachdruck verleihen können. Denn eins ist klar –
nur Rechte, die eingefordert werden, werden einem auch zugestanden.
Im Rahmen der Reihe: unbekannt verzogen