Kirchliches Arbeitsrecht Abmahnungen, Angst und Schikane

Erstveröffentlicht: 
22.09.2011

Beschäftigte sprechen über die Situation in kirchlichen Unternehmen. Frank Bsirske geißelt sie auf dem Ver.di-Kongress als "vordemokratische Zustände".

 

LEIPZIG taz | Als Jörg Bauer zu einer Demonstration für das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen aufrief, brach der Kleinkrieg wieder aus. Der Altenpfleger im diakonischen Wichernstift in Delmenhorst hat die Flugblätter dreimal in den Schaukasten gehängt. Der Arbeitgeber nahm sie immer wieder ab. "Am Ende haben sie den Schaukasten abmontiert."

Der 56-Jährige ist Auseinandersetzungen gewohnt, mit seinen Abmahnungen könne er mittlerweile Wände tapezieren, sagt Bauer, der so gar nicht wirkt wie ein gestandener Arbeitskämpfer. "Ich habe ein gutes Nervenkostüm. Und ein großes Ungerechtigkeitsempfinden."

Als die Altenpfleger vor einiger Zeit zu Sanierungszwecken in eine GmbH ausgegliedert wurden, unterschrieben er und zehn weitere der knapp 100 Mitarbeiter die neuen Verträge nicht. "Die Diakonie sagte, die Löhne sind zu hoch, sie müssen 20 Prozent an den Gehaltskosten einsparen. Da haben wir nicht mitgemacht."

Stattdessen klagten sie - und gewannen. Doch da hatten die anderen aus Angst bereits unterschrieben. Das 13. Monatsgehalt war weg und statt 38,5 mussten sie fortan 40 Stunden arbeiten. Pflegehelfer, die vorher 1.600 Euro brutto erhielten, bekamen nun 150 Euro weniger.
"Große Opferbereitschaft"

Bauer selbst arbeitet noch zu den alten Konditionen. "Das nutzt der Arbeitgeber aus, um uns gegeneinander auszuspielen." Er veröffentlichte die Namen von Bauer und den anderen auf einer Liste der "Sanierungsverweigerer". Anfeindungen aus der Belegschaft waren die Folge.

Dabei verdient auch Bauer nicht üppig. 2.600 Euro bekommt er für seinen Vollzeitjob im gerontopsychiatrischen Bereich. Dort kümmert er sich um Demenzkranke. "Wir haben eine große Opferbereitschaft den alten Menschen gegenüber, die nutzt der Arbeitgeber total aus."

Immerhin brachte die Ausgliederung in die GmbH die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu gründen. Bauer wurde Vorsitzender. Die Diakonie sähe es am liebsten, wenn die GmbH in kirchliches Arbeitsrecht rücküberführt würde, denn dann wäre der Betriebsrat hinfällig. "Wir müssten jetzt eigentlich streiken", sagt Bauer, "aber so weit sind wir noch nicht". Dabei wurden bereits neue Sanierungsmaßnahmen angekündigt.

"Ich klage da ja fast auf hohem Niveau", sagt Maike Hecheltjen, als sie Bauer reden hört. Die 39-Jährige hatte sich am Mittwochmorgen vor den 1.000 Delegierten des Ver.di-Kongresses in Rage geredet. "Die Kirchenoberen haben doch keine Ahnung, wie es bei uns zugeht", rief sie und erntete stürmischen Beifall. Jetzt sagt sie, ihr Job als OP-Schwester im evangelischen Krankenhaus in Oldenburg sei gar nicht so schlecht - obwohl sie mit rund 2.500 Euro gut 200 Euro weniger verdient als nach geltenden Tarifverträgen. "Ich habe ein super Team und gute Arbeitszeiten."

Doch dann forderte die Arbeitsrechtliche Kommission, das spezielle Lohngremium in den kirchlichen Einrichtungen, die Arbeitszeiten zu erhöhen und den Krankenpflegehelfern von rund 1.600 Euro brutto fünf bis sechs Prozent wegzunehmen. Sie wollten es den Ärzten und Schwestern zuschlagen. Die Arbeitnehmer in der Kommission brachen die Verhandlungen ab.

"Wir wollen jetzt Tarifverhandlungen für alle, ein Zurück zur Arbeitsrechtlichen Kommission gibt es für uns nicht mehr." Daher werden sie in der nächsten Woche einen dreistündigen Warnstreik ausrufen. Die Zahl der Ver.di-Mitglieder ist bei 600 Beschäftigten im Krankenhaus mittlerweile auf 150 gestiegen.
Mehrere Warnstreiks

Auch in mehreren diakonischen Einrichtungen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens soll es ab nächster Woche Warnstreiks geben. Ver.di will den Druck erhöhen. "Wer sich wie ein ganz normaler Marktteilnehmer verhält, der muss auch die elementaren Grundrechte wie das Streikrecht, Betriebsräte und Tarifverhandlungen achten", sagt Gewerkschaftssekretär Georg Güttner-Mayer.

Ver.di-Chef Frank Bsirske hatte am Mittwoch gefordert: "Schluss mit den vordemokratischen Zuständen bei kirchlichen Wirtschaftsunternehmen." Und er hat die Kirchen an eine unangenehme Wahrheit erinnert: Der Begriff der "Dienstgemeinschaft", mit der die Kirchen das besondere Verhältnis unter ihrem Dach beschreiben, stammt aus der Arbeitsgesetzgebung des Dritten Reichs.

 

Zwar gehen die Grundgesetzartikel zur kirchlichen Selbstbestimmung auf Gesetze der Weimarer Republik zurück, doch damals seien Streiks unter dem Kirchendach noch möglich gewesen, sagte Bsirske.