2 junge Männer wurden letztes Jahr beschuldigt, noch genießbare Lebensmittel aus Mülltonnen der Döbelner Marktkauffiliale entnommen zuhaben. Dies störte zwar den Supermarkt nicht, aber die Staatsanwaltschaft Chemnitz konstruierte ein „besonderes öffentlichesInteresse“ an der Strafverfolgung. So kam der Fall letzten Herbstbereits vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen, teilweise bis in den späten Abend, und etlichen Skandalen in und um den Prozess wurde das Verfahren gegen Einen der Beiden eingestellt. Christof N. jedoch stimmte einer Einstellung gegen Auflage nicht zu. Nach fast einem Jahr wurde der Fall nun also wieder von vorne aufgerollt.
Die
Begründung für den Freispruch war, dass dem jungen Mann
nicht nachgewiesen werden kann, dass er die Lebensmittel tatsächlich
aus diesem einen in dem Strafbefehl aufgeführten Container entnommen
hatte.So forderte am Ende sogar der Staatsanwalt einen Freispruch für
den Angeklagten. „Die Erkenntnisse, dass die Tat nicht nachgewiesen
werdenkann, lagen letztes Jahr genauso vor. Damals ließ sich
dieStaatsanwaltschaft nichtmal auf eine Einstellung ohne Auflage nach
§153STPO ein. Es sind also keine neuen Erkenntnisse, die Staatsanwalt
Stefanund Richter Ehrlich zu dem Freispruch bewegt haben.“ mutmaßt
derAngeklagte Christof N., der sich selbst verteidigte. „Vielmehr würde
ich vermuten, dass letztere sich nicht politisch und juristisch mit
dem Thema Containern auseinandersetzen wollten. Erst recht wollten sie
kein Urteil riskieren, dass am Ende besagt, Containern sei keine
Straftat.“
Dem Angeklagten wurden (gerade zu Beginn der
Verhandlung) nahezu sämtliche Rechte der Strafprozessordnung verweigert,
so wurde ohn eBehandlung u.A. eines Befangenheitsantrages die
Beweisaufnahme gestartet. Es wurden keine Pausen zur Formulierung von
Anträgen – auch Befangenheitsanträgen - genehmigt und sowohl Richter
Ehrlich, als auch Staatsanwalt Stefan unterbrachen den überzeugten
„Mülltaucher“ mehrfach beim Vorlesen seiner Anträge. Hanna Poddig, die
der Angeklagte als juristischer Beistand beantragte, wurde mit einer
juristisch nicht haltbaren Begründung abgelehnt.
Der vorsitzende
Richter gab schon recht bald zu erkennen, dass er an dem heutigen Tag
nicht verurteilen wolle, allerdings wolle er auch nicht die juristischen
und politischen Komponenten der Tat behandeln, so sagt er diesbezüglich
„darum geht es aber heute nicht.“ So endete der Prozess inhaltlich
unspektakulär mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen.Die
Anträge, die aufzeigen sollen, dass Containern kein strafbarer Diebstahl
sei und im Zweifel sowieso durch §34STPG Rechtfertigender Notstand
gedeckt würden, blieben unverlesen und kommen vielleicht in einem der
nächsten zahlreichen Gerichtsprozesse zum Einsatz.
Christof N.
wird auf jeden Fall weiterhin Lebensmittel vor der Vernichtung retten –
denn sogenannten Müll gibt’s genug, Lebensmittelpruduktion allerdings
hat, wie auch in dem aktuellen Kinofilm „Taste the Waste“ aufgezeigt
wird, fatale Folgen für Mensch,Tier, Klima und Umwelt.
Informationen zum bisherigen Prozessverlauf, zum Thema und Fotos finden Sie unter
nirgendwo.info/containerprozess
Taste the waste - Containerprozess
Kontakt:
0174-7433522
containerprozess(äht)nirgendwo.info
Vergangene Berichte:
vom 20.09.11 - Döbeln: Der Containerprozess geht weiter
vom 14.10.10 - Döbeln: Containerprozess vertagt
vom 12.10.10 - Döbeln: Prozess wegen Diebstahl von Müll