Döbeln: Skandalprozess wegen Mülldiebstahl endet mit Freispruch

Aktion vor dem Amtsgericht Döbeln

2 junge Männer wurden letztes Jahr beschuldigt, noch genießbare Lebensmittel aus Mülltonnen der Döbelner Marktkauffiliale entnommen zuhaben. Dies störte zwar den Supermarkt nicht, aber die Staatsanwaltschaft Chemnitz konstruierte ein „besonderes öffentlichesInteresse“ an der Strafverfolgung. So kam der Fall letzten Herbstbereits vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen, teilweise bis in den späten Abend, und etlichen Skandalen in und um den Prozess wurde das Verfahren gegen Einen der Beiden eingestellt. Christof N. jedoch stimmte einer Einstellung gegen Auflage nicht zu. Nach fast einem Jahr wurde der Fall nun also wieder von vorne aufgerollt.


Die Begründung für den Freispruch war, dass dem jungen Mann nicht nachgewiesen werden kann, dass er die Lebensmittel tatsächlich aus diesem einen in dem Strafbefehl aufgeführten Container entnommen hatte.So forderte am Ende sogar der Staatsanwalt einen Freispruch für den Angeklagten. „Die Erkenntnisse, dass die Tat nicht nachgewiesen werdenkann, lagen letztes Jahr genauso vor. Damals ließ sich dieStaatsanwaltschaft nichtmal auf eine Einstellung ohne Auflage nach §153STPO ein. Es sind also keine neuen Erkenntnisse, die Staatsanwalt Stefanund Richter Ehrlich zu dem Freispruch bewegt haben.“ mutmaßt derAngeklagte Christof N., der sich selbst verteidigte. „Vielmehr würde ich vermuten, dass letztere sich nicht politisch und juristisch mit dem Thema Containern auseinandersetzen wollten. Erst recht wollten sie kein Urteil riskieren, dass am Ende besagt, Containern sei keine Straftat.“


Dem Angeklagten wurden (gerade zu Beginn der Verhandlung) nahezu sämtliche Rechte der Strafprozessordnung verweigert, so wurde ohn eBehandlung u.A. eines Befangenheitsantrages die Beweisaufnahme gestartet. Es wurden keine Pausen zur Formulierung von Anträgen – auch Befangenheitsanträgen - genehmigt und sowohl Richter Ehrlich, als auch Staatsanwalt Stefan unterbrachen den überzeugten „Mülltaucher“ mehrfach beim Vorlesen seiner Anträge. Hanna Poddig, die der Angeklagte als juristischer Beistand beantragte, wurde mit einer juristisch nicht haltbaren Begründung abgelehnt.

Der vorsitzende Richter gab schon recht bald zu erkennen, dass er an dem heutigen Tag nicht verurteilen wolle, allerdings wolle er auch nicht die juristischen und politischen Komponenten der Tat behandeln, so sagt er diesbezüglich „darum geht es aber heute nicht.“ So endete der Prozess inhaltlich unspektakulär mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen.Die Anträge, die aufzeigen sollen, dass Containern kein strafbarer Diebstahl sei und im Zweifel sowieso durch §34STPG Rechtfertigender Notstand gedeckt würden, blieben unverlesen und kommen vielleicht in einem der nächsten zahlreichen Gerichtsprozesse zum Einsatz.

Christof N. wird auf jeden Fall weiterhin Lebensmittel vor der Vernichtung retten – denn sogenannten Müll gibt’s genug, Lebensmittelpruduktion allerdings hat, wie auch in dem aktuellen Kinofilm „Taste the Waste“ aufgezeigt wird, fatale Folgen für Mensch,Tier, Klima und Umwelt.

Informationen zum bisherigen Prozessverlauf, zum Thema und Fotos finden Sie unter
nirgendwo.info/containerprozess
Taste the waste - Containerprozess

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vom 20.09.11 - Döbeln: Der Containerprozess geht weiter
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