Todeskandidat in Georgia: Keine Gnade für Troy Davis

Erstveröffentlicht: 
20.09.2011

Es war seine letzte Chance: Der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaats Georgia hat das Gesuch des zum Tod verurteilten Amerikaners Troy Davis abgelehnt. An der Schuld des 42-Jährigen bestehen erhebliche Zweifel - zu seinen Unterstützern zählt auch Papst Benedikt XVI.
Atlanta - Trotz weltweiter Proteste blieb das Gericht hart: Der Begnadigungsausschuss des US-Staats Georgia hat am Dienstag das Gesuch von Troy Davis abgelehnt. Der heute 42-Jährige wurde 1991 wegen Mordes an einem Polizisten zum Tod verurteilt.

In den Stunden zuvor hatte der Ausschuss die Plädoyers seiner Unterstützer und seiner Ankläger angehört, seine Entscheidung aber nicht revidiert. Davis´ Hinrichtung ist für Mittwoch geplant.

Sein Fall gilt als einer der umstrittensten seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA vor 35 Jahren. Wegen der Zweifel an seiner Schuld sprach sich neben Papst Benedikt, dem früheren US-Präsidenten Jimmy Carter und dem südafrikanischen Erzbischof Desmond Tutu auch die Europäische Union gegen eine Hinrichtung Davis' aus.

Davis Verurteilung basierte nach Medienangaben hauptsächlich auf der Zeugenaussage eines Mannes, der den Mord gesehen haben will - zuvor aber selbst als möglicher Täter in Verdacht geraten war.

Die Tatwaffe sei nie gefunden worden, und es gebe auch keine Beweise wie DNA-Spuren, die auf Davis hindeuteten. Während der Hauptzeuge bei seiner Aussage geblieben sei, gaben andere Zeugen an, dass die Polizei sie damals unter Druck gesetzt und eingeschüchtert habe. Der Sender CNN zitierte eine Geschworene im Mordprozess mit den Worten: "Wenn ich damals gewusst hätte, was ich heute weiß, säße Troy Davis nicht in der Todeszelle."

Sieben von neun Zeugen im damaligen Prozess haben nach Medienberichten inzwischen ihre Aussage gänzlich widerrufen oder wesentlich abgeändert.

Davis hatte in seinen 20 Jahren in Gefangenschaft schon dreimal vor der Exekution gestanden, aber jedes Mal wurde ihm wegen andauernder Zweifel an seiner Schuld ein Aufschub gewährt. Die Gerichte befanden jedoch stets, der Gefangene habe seine Unschuldsbehauptung nicht überzeugend untermauern können.

Todesstrafengegner dagegen argumentieren, dass Davis nicht hingerichtet werden dürfe, wenn es auch nur den geringsten Zweifel an seiner Täterschaft gebe. Sie haben dem Ausschuss nach Medienberichten eine Gnaden-Petition mit mehr als 660.000 Unterschriften zugeleitet.

jbr/dpa