Wagenburg: Antrag gegen Beschlagnahme abgelehnt

Polizei und Stadtverwaltung beendete am 12
Erstveröffentlicht: 
24.08.2011

Besetzung in Zähringen

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Eilanträge von drei Wagenburglern gegen die Beschlagnahme ihrer Wagen abgelehnt. Damit stärkt das Gericht Polizei und Freiburger Stadtverwaltung den Rücken.

 

Polizei und Stadtverwaltung hatten die Beschlagnahme angeordnet, um eine rechtswidrige Nutzung fremder Grundstücke zu verhindern. Die Antragsteller werden dem Kommando Rhino zugerechnet, das zwei Jahre lang das M-1-Areal im Stadtteil Vauban besetzt hielt. Ihre Wagen wurden nicht bei der Räumung des M-1-Grundstücks beschlagnahmt, sondern auf einem Gelände an der Zähringer Straße. Das hatten einige Wagenburgler nach der M-1-Räumung vorübergehend besetzt.

 

Beschwerde beim VGH in Mannheim möglich

 

Das Gericht merkte in seiner Begründung der Ablehnung an, dass die Stadt die Beschlagnahme voraussichtlich zu Recht angeordnet habe, um weitere rechtswidrige Nutzungen von fremden Grundstücken zu verhindern. Das Gericht gelangte zu dieser Ansicht, weil die Antragsteller schon vor der Besetzung Zähringer Straße an anderen Haus- und Grundstücksbesetzungen beteiligt gewesen seien. Dieser Umstand und das Verhalten der Antragsteller habe den Schluss zugelassen, dass eine erneute Besetzung weiterer Grundstücke zur Verwirklichung des favorisierten Lebens in einer Wagenburg unmittelbar bevorgestanden habe, so das Gericht weiter. Die Berufung auf die individuelle Freiheit rechtfertige es nicht, Eigentumsrechte Dritter zu beschneiden. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.