Widerspruch zur Wehr-Werbung

Erstveröffentlicht: 
12.08.2011

Nach Aussetzung der Wehrpflicht sind die Meldebehörden dennoch weiterhin verpflichtet, einmal pro Jahr Name und Adresse aller deutschen Staatsangehörigen, die im darauffolgenden Jahr 18 Jahre alt werden, dem Bundesamt für Wehrverwaltung mitzuteilen.
Dies geschieht, damit die Bundeswehr gezielt Werbung für seine Angebote zum neuen freiwilligen Wehrdienst machen kann.

 

Wer diese Werbung nicht erhalten möchte, kann der Datenübermittlung widersprechen.
Details dazu sind einer Bekanntmachung zu entnehmen, die auf Seite 5 dieser Ausgabe zu finden ist.