Tödlicher Polizeieinsatz- Verschleppte Ermittlungen

Erstveröffentlicht: 
03.08.2011

Nach Polizeischüssen auf den Frankfurter Studenten Maximilian Kurth werden Vorwürfe gegen die Behörden laut. Widersprüche in den Aussagen der Beamten wecken Zweifel an deren Notwehr-Version.

 

Nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen Studenten im Hinterhof des Frankfurter Bürgerhospitals erhebt der Rechtsanwalt Hans Wolfgang Euler schwere Vorwürfe gegen die ermittelnden Behörden. Weil auch in diesem Fall die Polizisten von Polizisten befragt worden seien, „wurden wesentliche Widersprüche anscheinend überhaupt nicht hinterfragt“, sagte Euler der Frankfurter Rundschau. So seien Aussagen der Beamten, die unvereinbar voneinander abwichen, nicht geprüft worden.

 

Hintergrund ist der Tod eines 28-Jährigen vor eineinhalb Jahren. Wie aus den Ermittlungsakten, die der FR vorliegen, hervorgeht, soll der Mann zunächst seine Freundin mit einem Messer bedroht und dann die alarmierten Beamten angegriffen haben. Die Polizisten schossen ihm daraufhin in die Brust und in beide Beine. Als der Mann schon am Boden lag, traktierten sie ihn mit Tritten und einem Schlagstock, weil er weiter angegriffen habe. An ihrer Notwehr-Version gibt es nun Zweifel.

 

So wurde einer der Polizisten erst auf Antrag Eulers, der die Familie des Opfers vertritt, mehr als ein Jahr später erneut befragt. Dabei stellte sich heraus, dass anscheinend keiner der beteiligten Polizisten ein Messer bei dem Angreifer gesehen hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber nur wegen der Tritte. Der leitende Oberstaatsanwalt wollte sich auf FR-Anfrage wegen der „laufenden Ermittlungen“ nicht äußern.

 

Widersprüche nach Polizeischüssen gibt es immer wieder. So waren vor zwei Jahren nach dem Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg Zweifel an der Notwehr-Version der Polizisten laut geworden. Auch Eisenberg hatte mit einem Messer angegriffen, war nach einem Gutachten aber bereits nach acht Schüssen außer Gefecht gesetzt, ehe ihn vier tödliche Schüsse trafen. Die Polizisten wurden nie angeklagt.