Immer wieder kommt es zur Gewaltanwendung durch Beamte. Dass sie auch rechtswidrig sein kann, ist dabei nicht unbedingt die Ausnahme. Doch viele Verfahren werden eingestellt - eine polizeiferne Kontrollinstanz ist nötig.
In Regensburg schießen Polizisten zwölf Mal auf einen Musikstudenten. In Berlin feuert ein Beamter acht Mal auf einen fliehenden Autodieb. In Frankfurt treffen drei Kugeln aus Dienstwaffen einen jungen Mann. Drei Einsätze, die tödlich enden. Drei Einsätze, in denen die Polizisten hinterher von Polizisten zum Geschehen befragt werden.
Schüsse, die tödlich enden, sind nur die schwerste Form von polizeilicher Gewaltausübung. Immer wieder kommt es am Rande von Sportveranstaltungen, auf Demonstrationen und bei Konzerten zur Gewaltanwendung durch Beamte. Dass sie auch rechtswidrig sein kann, ist dabei nicht unbedingt die Ausnahme. Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 1 600 Strafanzeigen gegen Polizisten gestellt, mit sehr geringen Erfolgsaussichten: 95 bis 98 Prozent der Verfahren werden eingestellt. Eine wirksame Kontrolle der Ausübung staatlicher Macht und Gewalt durch die Polizei fehlt bislang völlig.
Die nun zumindest in Berlin eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist ein erster kleiner Schritt. Angesichts der institutionellen Nähe von Polizei und Justiz braucht es außerdem endlich eine polizeiferne Kontrollinstanz. Dann könnten zahlreiche Ungereimtheiten wirklich aufgeklärt werden, nicht nur in Regensburg, Berlin und Frankfurt.