Einen "Erfolg für alle, die sich wehren, unrechtmäßig behandelt zu werden" nennt Martin Klauss vom Runden Tisch das Urteil des Bundessozialgerichts zu den "angemessenen" Mietobergrenzen. Sie führen offenbar dazu, dass Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihnen gesetzlich zustehenden Kosten der Unterkunft vorenthalten werden. Ein Erfolg ist diese Entscheidung ebenfalls für die Kanzlei Sozialrecht in Freiburg. Sie hat sich durch Niederlagen vor zwei Gerichten nicht entmutigen lassen, sondern dem Bundessozialgericht zugetraut, auch Armen Recht zu sprechen. Ein Erfolg könnte das Ganze nicht zuletzt für die Stadt Freiburg werden: Wenn sie die Zeit, bis das schriftliche Urteil vorliegt, nutzt, nachzuweisen, dass es hier tatsächlich genug davon gibt. Von jenen Wohnungen nämlich, deren Mieten unterhalb dieser Grenzen liegen, die Nicht-Hartz-IV-und Grundsicherungs-Empfänger im Gemeinderat als für Hilfebedürftige angemessen erachten. Und falls dieser Nachweis nicht gelingt, weil die als Berechnungsgrundlage verwendete Wohnung nur eine Fiktion war und ist? Selbst dann könnten Stadtverwaltung und Gemeinderat aus dem Urteil des Bundessozialgerichts noch Kapital für sich schlagen. Indem sie nämlich die erneute Entscheidung des Landessozialgerichts erst gar nicht abwarten und von sich aus die Mietobergrenzen so anheben, dass mehr als 20 000 Junge und Alte in ihrer Not eine ihnen wirklich angemessene Wohnung finden – und auch bezahlt bekommen.