Haftentlassungen im “Revolutionary Struggle”-Fall

Bei einer Anhörung vor einem Berufungsgericht am 5. April 2011 wurde angeordnet, dass die drei in Griechenland inhaftierten Anarchisten, welche beschuldigt werden MitgliederInnen der Stadtguerilla Revolutionärer Kampf [Revolutionary Struggle - Epanastatikos Agonas] zu sein, entlassen werden müssen.


Bei einer Anhörung vor einem Berufungsgericht am 5. April 2011 wurde angeordnet, dass die drei in Griechenland inhaftierten Anarchisten, welche beschuldigt werden MitgliederInnen der Stadtguerilla Revolutionärer Kampf [Revolutionary Struggle - Epanastatikos Agonas] zu sein, wurden entlassen müssen. Die Untersuchungshaft wurde außer Vollzug gesetzt. Sarantos Nikitopoulos wurde bereits am Mittwoch entlassen, mit den Auflagen das Land nicht verlassen zu dürfen und sich zweimal im Monat auf der örtlichen Bullenwache zu melden. Christoforos Kortesis und Evangelos “Vangelis” Stathopoulos sollen am Donnerstag entlassen werden, ebenfalls mit den Auflagen, sie mussten aber zusätzlich jeweils eine Kaution von 3.000 Euro bezahlen.


Die drei wurden am 10. April 2010 in Athen festgenommen, als ein groß angelegter Repressionsschlag gegen mutmaßliche MitgliederInnen von Revolutionärer Kampf durchgeführt wurde. Die drei haben danach die Anschuldigungen zurückgewiesen. Die drei anderen am 10. April 2010 festgenommenen – Pola Roupa, Nikos Maziotis und Kostas Gournas – bekannten sich in einem langen Brief zu ihrer Mitgliedschaft, sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen die sechs und weitere Beschuldigte ist für die nahe Zukunft angesetzt.

 

 

 


 

 

Anarchist Black Cross Berlin

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