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Erstveröffentlicht:
30.03.2011
Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt und deshalb nicht als Nötigung strafbar sein. ...
Karlsruhe. Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt und deshalb nicht als Nötigung strafbar sein. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob damit die strafrechtliche Verurteilung eines Demonstranten auf. Der Mann hatte mit anderen Aktivisten gegen den Irakkrieg protestiert und dazu die Zufahrt zu einem US-Luftwaffenstützpunkt blockiert. (dpa)