UStA der PH hält Demo-Bußgelder für hinfällig

Erstveröffentlicht: 
23.02.2011

UStA der PH hält Demo-Bußgelder für hinfällig

FREIBURG Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, seien Demonstrationen auf Flughäfen und Bahnhöfen rechtens

 

Der UStA der PH Freiburg verlangt eine Einstellung der Bußgeldforderungen gegen die Gleisbesetzung von Bildungsaktivisten. Hintergrund: Im Juni 2010 hatten mehrere Demonstranten Bahnsteige und Gleise des Freiburger Hauptbahnhofs blockiert. Ein Gerichtsverfahren wurde inzwischen eingestellt. Trotzdem verhängte die Bundespolizei Bußgelder in Höhe von rund 70 Euro. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht, Demonstrationen auf Flughäfen und Bahnhöfen seien rechtens, sofern sich die Räumlichkeiten in öffentlichem Besitz befinden. Der UstA betonte, dass die Vorwürfe damit hinfällig seien.

 

Link: Fernsehbeitrag anschauen

 

Presseerklärung des UStA (PDF): Gleisbesetzung - Bußgeldforderungen gegen BildungsaktivistInnen auf Bahnsteig hinfällig / Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit