Weil sie im Mai 2010 die Marburger Stadtautobahn blockierten, müssen zwei Studierende Geldauflagen von jeweils 600 Euro zahlen. Das Verfahren gegen sie hat das Amtsgericht Marburg gestern aber wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Damit sind die beiden – eine 24 Jahre alte Pädagogikstudentin und ein 25 Jahre alter Lehramtsstudent – nicht vorbestraft. Der Marburger Asta-Referent Jan Beberweyk betont: „Für uns gehört die Besetzung zum Demonstrationsrecht.“
Die Studierenden zählten zu den Demonstranten, die im Mai vergangenen Jahres gegen den Hochschulpakt und die damit verbundenen Mittelkürzungen an hessischen Hochschulen protestierten. Am Tag der Unterzeichnung des Pakts zogen sie durch die Innenstadt und besetzten die Stadtautobahn. Nach gut 15 Minuten zogen sie friedlich ab, um eine Auseinandersetzung mit der Polizei zu vermeiden.
Danach zeigte ein Lastwagen-Fahrer, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur mit einer Vollbremsung einen Unfall hatte vermeiden können, die Studierenden an. Verfahren gab es allerdings nur gegen sieben der rund 70 Besetzer – diejenigen, die von der Polizei ermittelt wurden. Zwei von ihnen akzeptierten einen Strafbefehl. Gegen drei weitere ist das Verfahren noch anhängig.
Rund hundert Studierende trafen sich gestern Nachmittag in Marburg zu einer Solidaritätskundgebung für die Blockierer. Eine Demonstration unter dem Motto „Angeklagt sind einzelne – gemeint sind alle“ hatte es bereits vergangene Woche gegeben.
Der Marburger Asta hat Erfahrung mit Prozessen um die Besetzung der Stadtautobahn: Seine ehemalige Vorsitzende Lena Behrendes war deshalb gemeinsam mit zwei Kommilitonen in der ersten Instanz zu Freiheitsstrafen und im Berufungsverfahren zu Geldstrafen verurteilt worden. Dagegen hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt.