Der Landtag hat das neue Polizeigesetz am Mittwoch einstimmig verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, die so genannte Online-Durchsuchung in Rheinland-Pfalz zu erlauben. Damit darf die Polizei nun Computer von Verdächtigen online durchsuchen, wenn das Leben eines Menschen bedroht ist oder bei Terrorgefahr.
nnenminister Karl Peter Bruch (SPD) sagte, mit dem Gesetz sei es gelungen, einen Kompromiss zwischen Sicherheitsbedürfnissen und den Freiheitsrechten der Bürger zu finden. "Mit einem Orwellschen Überwachungsstaat hat das gar nichts zu tun", sagte Bruch. Die Anforderungen an einen Einsatz der Online-Durchsuchung seien sehr hoch und kämen nur in Sondersituationen infrage. Nach Bayern ist Rheinland-Pfalz erst das zweite Bundesland, das eine rechtliche Regelung für die Online-Durchsuchung verabschiedet.
Zudem kann die Polizei verschlüsselte Telefonate im Internet überwachen, wenn ein Richter das anordnet. Auch darf die Polizei nach richterlicher Anordnung in besonderen Gefahrenlagen den Mobilfunk unterbrechen, etwa um das Fernzünden von Bomben durch Handys zu verhindern.