Im Juni 2010 haben 200 Menschen an einer Gleisbesetzung im Hauptbahnhof teilgenommen. Das erste Strafverfahren gegen eine Beteiligte wurde eingestellt. Die Blockade selbst wird die Richter noch lange beschäftigen.
Auf ein Urteil habe verzichtet werden können, da eine "erzieherische
Maßnahme" ausreichend sei, teilte Wolfgang Maier, Sprecher der
Staatsanwaltschaft, am Dienstag mit. Die 16-jährige Schülerin aus
Günterstal muss nun 20 Arbeitsstunden leisten. Sie sei geständig gewesen
sei, habe keine Einträge gehabt und "eine positive Einstellung und
Persönlichkeit" gezeigt. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht fand am
Montag nichtöffentlich statt.
Laut Staatsanwalt habe die 16-Jährige an jenem 9. Juni nach einer
Bildungsstreikdemo das Gleis 1 im Hauptbahnhof 31 Minuten lang
blockiert. 44 Züge hätten deshalb insgesamt 637 Minuten Verspätung
gehabt. Die Anklage lautete auf Nötigung.
Der unabhängige allgemeine Studierendenausschuss der Pädagogischen
Hochschule (Uasta), der die Demo damals organisierte, sieht in der
Verhandlung "ein bedenkliches Zeichen gegen die berechtigten Forderungen
der Bildungsstreikenden". Strafverfahren seien nur gegen Minderjährige
eröffnet worden. Gezielt seien leicht zu verurteilende Beteiligte
herausgegriffen worden. Das sei Quatsch, meint Staatsanwalt Maier. 70
Verfahren seien anhängig, 20 davon gegen Jugendliche und Heranwachsende,
die aus "pädagogischen Gründen" zuerst abgearbeitet würden. Die 50
Verfahren gegen Erwachsene kämen später: "Ganz sicher."