Im Sommer 2010 musste der mit Brennstäben aus dem Reaktor des ehemaligen Forschungsschiffs „Otto Hahn“ beladen Castortransport nach Cadarache wenige hundert Meter nach seinem Start aus der GKSS in Geestacht vor einer Protestaktion umdrehen. Eine unabhängige deutsch-französische Gruppe demonstrierte in luftiger Höhe über der Straße. Die Blockade passte nicht ins Bild, der Termin sollte eigentlich geheim gehalten werden. Trotzdem fanden die Aktivisten Datum und Route des Transportes heraus und blockierten ihn. Der Castor nahm schließlich eine Ausweichroute und fuhr davon. Bis nach Cadarache zur angeblichen Wiederaufbereitung, zu einer Anlage des französischen Nuklear-Giant Areva. Eine Anlage, die sich übrigens mitten in einem Erdbebengebiet befindet. Die Aktion und die kleinen Demonstrationen um diesen Transport sorgten für erste Aufmerksamkeit um diese absurde, ja völlig sinnlose Verschiebung von Atommüll quer durch Europa.
Protest aus der Luft gab es ebenfalls beim dieses mal viel mehr von der Öffentlichkeit beachteten Rücktransport am 16. Dezember 2010, als die heiße Fracht mit Hilfe eines großen Polizeiaufgebotes zum Zwischenlager Nord nach Lubmin gebracht wurde. Robin-Wood-AktivstInnen hingen bei eisiger Kälte in den Bäumen an der Bahnstrecke zwischen Greifswald und Lubmin.
Die KletteraktivistInnen wurden der „Gefangenensammelstelle“ überliefert und mussten dort gemeinsam mit Greenpeace-KletteraktivistInnen bis zu 13 Stunden teilweise ohne irgendeine richterlichen Anordnung ausharren. Die richterliche Anhörung der wenigen AktivistInnen, die einem Richter vorgeführt wurden, erfolgte extrem verspätet (erste Anhörung erst um 16:30 Uhr!) und erwies sich als eine Farce. Die Richter hatten sich miteinander abgesprochen und zauberten abenteuerliche Beschlüsse heraus. Es war plötzlich die Rede von gefährlichem Eingriff im Schienenverkehr, obwohl die Kletteraktion nach der herrschenden Rechtssprechung nicht mal als Ordnungswidrigkeit bewertet werden kann (Link zum Freispruch aus Hannover für die RoWo-Aktion 2006). Die Beschwerdeverfahren gegen diese grob rechtswidrigen Beschlüsse laufen noch, wir erwarten, dass unserer Beschwerde stattgegeben wird und die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig erklärt wird.
In der Zeitung war später die Rede von den „Härteren Fällen“, im Bezug auf die Ingewahrsamnahme der KletteraktivistInnen.
Die Gefangenen waren in dauerbeleuteten großen Käfigen in einer Lagerhalle für Autozubehör eingesperrt. Sie wurden nicht nur ganz normal von Beamten bewacht, sondern wie im Zoo wurden sie von Polizeibeamten jeglicher Einsatzgebiete begafft, jeder der grad Zeit hatte spazierte herein und konnte sich die „Beute“ ansehen. Zu Essen wurde nur Wurst und billige Schokolade angeboten. Vegetarier mussten sich mit trockenem Brot zufrieden geben. Auch dringend benötigte Medikamente kamen nur schwer durch, als Arzt konnte sich nur ein Polizeiarzt um die Menschen kümmern. Aus Protest gegen die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme, und weil sie vergeblich auf ihre Anhörung durch einen Richter gewartet hatte und mit der „Geduld“ am Ende war, brach eine Robin-Wood-Aktivistin mit Spitznamen Eichhörnchen aus dem Frauenkäfig aus und kletterte an der Struktur der Halle bis zur Decke neun Meter höher empor. Kletteraktivisten von Greenpeace und Robin Wood in Gitterkäfige von 2m Höhe ohne Deckel nach oben einzusperren war blanker hohn, ja geradezu ein Angebot zum (nicht strafbaren) Ausbruch. Es sorgte für Unruhe in der Halle, die Polizei verlor die Kontrolle und begann unverzüglich, Menschen, die zuvor wegen der Sitzblockade auf der Schiene eingesperrt wurden, aus dem Gewahrsam zu entlassen. Die anderen Personen – die „härteren Fälle“ wurden aber nicht auf freien Fuß gesetzt. Die Kletternummer in der Halle führte dazu, dass das Eichhörnchen sich so zu sagen selbst aus dem Gewahrsam befreite. Die überforderten Konfliktmanager der Polizei hatten ihr dies versprochen, damit sie herunter kommt. Das Eichhörnchen vertrat zwar die Auffassung, alle Gefangenen seien unverzüglich zu entlassen, darauf ging die Polizei allerdings nicht ein.
Die Überforderung der Polizei, die nicht in der Lage war, sich an eigene Regeln und Gesetzte zu halten, wurde noch deutlicher als diese nicht in der Lage war zuvor sichergestellte Gegenstände aufzufinden und auszuhändigen. Schlimmer kam es noch mit der Entlassung der letzten Gefangenen, die erst gegen Mittenacht erfolgte, obwohl der Castor sein Ziel bereits gegen 22 Uhr erreicht hatte und der Gerichtsbeschluss eindeutig sagte, dass die Gefangenen unverzüglich nach Eintreffen des Castors zu entlassen seien. Die Betroffenen wollen Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten.
Ob der nächste Lubmin-Castor am 16./17. Februar sein Ziel ohne Grundrechtsverletzung durch die Polizei erreicht? Eher unwahrscheinlich. Noch besser wäre es, würde der Castor erst gar nicht los fahren.