KOMMENTAR · 1. MAI 2009: Zurück zur Deeskalation

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Erstveröffentlicht: 
01.12.2010

Noch steht die genaue Urteilsbegründung aus, aber schon jetzt schallt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen wie eine satte Ohrfeige für die Ulmer Polizeiführung. Richterlich attestiert zu bekommen, dass ein Einsatz gegen 300 Menschen rechtswidrig war, darf man nicht mit dem Hinweis auf eine fehlende Dokumentation abtun, so als gehe es nur um eine Formalie.

 

Einen Einsatz dieser Größe wie beim NPD-Aufmarsch zu leiten, ist gewiss eine schwierige Aufgabe, die auch nicht immer beherrschbar sein mag. Viele Details gilt es abzuwägen. Festzuhalten ist, dass die Polizei letztlich ausbaden muss, was politisch und juristisch entschieden wird. Aber das ist keine Ulmer Besonderheit, sondern im System der Gewaltenteilung so angelegt. Darüber zu lamentieren, führt zu nichts.

 

Vielmehr stünde der Polizeiführung gut zu Gesicht, sich offen der Kritik zu stellen. Etwa der Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Oder der, ob die Einkesselung nötig war? Ob es wirklich "schwere Ausschreitungen" gegeben hat, oder ob unnötig dramatisiert wurde? Die Video-Aufzeichnungen von dem Kessel jedenfalls geben das alles nicht her.

 

Die Ulmer Polizei hatte immer den Ruf, besonders besonnen zu sein. Deeskalation stand obenan. Zu dieser Linie sollte man tunlichst zurückfinden und nicht die rechtswidrige Festsetzung von 300 Personen rechtfertigen. Ein Wort der Entschuldigung wäre ein erster Schritt. HANS-ULI MAYER