Die Polizeidirektion Rostock ist für den Polizeieinsatz während des
G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 verantwortlich. Als Beklagte vor dem Verwaltungsgericht Schwerin hat sie jetzt ihr Anerkenntnis erklärt und
damit zugegeben, dass die Beschlagnahmung eines Funkgerätes in Rostock
am 5. Juni 2007 rechtswidrig war.
Zumindest der Zaun war wohl legal. Vieles andere, was sich die Polizei
2007 zur Sicherung des G8-Gipfels von Heiligendamm so einfallen ließ,
war es scheinbar nicht. Razzien in linken Wohnprojekten im Vorfeld der
Konferenz – rechtswidrig. Festnahmen demonstrationswilliger Menschen auf
dem Weg nach Rostock – auch rechtswidrig. Und eine weitere juristische
Niederlage steht dem Sicherheitsapparat schon ins Haus.
Drei Jahre, nachdem Polizeibeamte während umfangreicher Personenkontrollen in der Nähe des Anti-G8-Protestcamps von Rostock ein Funkgerät beschlagnahmt haben, gab der Leiter der örtlichen Polizeidirektion nun gegenüber dem Verwaltungsgericht Schwerin zu, dass diese Maßnahme rechtswidrig war. Der Anwalt des Klägers beantragte nun ein sogenanntes Anerkenntnisurteil.
Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, der im Juli 2007 begann. Damals reichte der Rechtsanwalt Sven Adam eine Klage gegen die Polizeidirektion Rostock und die "Besondere Aufbauorganisation (BAO) Kavala" ein. Ziel von Adam und seinem Mandaten Markus S. war zum einen, das Handfunkgerät von S. wiederzubekommen. Das war der Polizei nämlichmittlerweile verloren gegangen. Darüber hinaus wollten sie gerichtlich feststellen lassen, dass die Beamten der 12. Einsatzhundertschaft Mainz das Gerät nie hätten entwenden dürfen. Die Polizei dagegen berief sich darauf, durch die Beschlagnahmung eine Gefahr abgewehrt zu haben und erklärte, dass schon der Besitz eines Funkgerätes Markus S. in die Nähe von gewaltbereiten Demonstranten gerückt hätte. Nun landete der Fall auf einem großen Stapel mit Fällen, in denen es um Polizeigewalt und schikanöse Haftbedingungen im Umfeld des G8-Gipfels ging.
Im Juli 2010 – S. hatte sein Walkie-Talkie dank der Hartnäckigkeit von Anwalt Adam mittlerweile wiederbekommen – äußerte dann das Verwaltungsgericht Schwerin erhebliche Zweifel an der Gefahr, die angeblich von dem Aktivisten aus Köln ausgegangen war und gab der Rostocker Polizei zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nochmal Gelegenheit zur Stellungnahme. Thomas Laum, der Leiter der Polizeidirektion, erklärte schließlich, dass die Beamten 2007 rechtswidrig gehandelt hätten.
Tatsächlich hatte Markus S. in der Nacht des 5. Juni 2007 keinerlei Bedrohung für irgendjemanden dargestellt, ganz im Gegenteil. "Ich war als Rabbit des Camp Rostock unterwegs, also als Campschutz", erzählt S. "Die Polizei belagerte uns ja und kontrollierte jeden der ging oder kam. Viele hatten Angst, dass wir in der Nacht im Schlaf überrascht und das Lager geräumt werden sollte." Zur Kommunikation diente besagtes Sprechfunkgerät. "Wir haben nur versucht, unsere Bewohner über die Gefahr für das Camp auf dem Laufenden zu halten, die von der Polizei ausging", erklärt S. "Wir hatten ja nicht so einen stabilen Zaun wie die Herrschaften im Kempinski."
Drei Jahre, nachdem Polizeibeamte während umfangreicher Personenkontrollen in der Nähe des Anti-G8-Protestcamps von Rostock ein Funkgerät beschlagnahmt haben, gab der Leiter der örtlichen Polizeidirektion nun gegenüber dem Verwaltungsgericht Schwerin zu, dass diese Maßnahme rechtswidrig war. Der Anwalt des Klägers beantragte nun ein sogenanntes Anerkenntnisurteil.
Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, der im Juli 2007 begann. Damals reichte der Rechtsanwalt Sven Adam eine Klage gegen die Polizeidirektion Rostock und die "Besondere Aufbauorganisation (BAO) Kavala" ein. Ziel von Adam und seinem Mandaten Markus S. war zum einen, das Handfunkgerät von S. wiederzubekommen. Das war der Polizei nämlichmittlerweile verloren gegangen. Darüber hinaus wollten sie gerichtlich feststellen lassen, dass die Beamten der 12. Einsatzhundertschaft Mainz das Gerät nie hätten entwenden dürfen. Die Polizei dagegen berief sich darauf, durch die Beschlagnahmung eine Gefahr abgewehrt zu haben und erklärte, dass schon der Besitz eines Funkgerätes Markus S. in die Nähe von gewaltbereiten Demonstranten gerückt hätte. Nun landete der Fall auf einem großen Stapel mit Fällen, in denen es um Polizeigewalt und schikanöse Haftbedingungen im Umfeld des G8-Gipfels ging.
Im Juli 2010 – S. hatte sein Walkie-Talkie dank der Hartnäckigkeit von Anwalt Adam mittlerweile wiederbekommen – äußerte dann das Verwaltungsgericht Schwerin erhebliche Zweifel an der Gefahr, die angeblich von dem Aktivisten aus Köln ausgegangen war und gab der Rostocker Polizei zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nochmal Gelegenheit zur Stellungnahme. Thomas Laum, der Leiter der Polizeidirektion, erklärte schließlich, dass die Beamten 2007 rechtswidrig gehandelt hätten.
Tatsächlich hatte Markus S. in der Nacht des 5. Juni 2007 keinerlei Bedrohung für irgendjemanden dargestellt, ganz im Gegenteil. "Ich war als Rabbit des Camp Rostock unterwegs, also als Campschutz", erzählt S. "Die Polizei belagerte uns ja und kontrollierte jeden der ging oder kam. Viele hatten Angst, dass wir in der Nacht im Schlaf überrascht und das Lager geräumt werden sollte." Zur Kommunikation diente besagtes Sprechfunkgerät. "Wir haben nur versucht, unsere Bewohner über die Gefahr für das Camp auf dem Laufenden zu halten, die von der Polizei ausging", erklärt S. "Wir hatten ja nicht so einen stabilen Zaun wie die Herrschaften im Kempinski."