Was geschah in der Nacht des 17. März am Flughafen Zürich, als ein 29-jähriger Flüchtling starb? Eine Rekonstruktion anhand von Augenzeugenberichten und Interviews.
Von Carlos Hanimann
Was geschah in der Nacht des 17. März am Flughafen Zürich, als ein 29-jähriger Flüchtling starb? Eine Rekonstruktion anhand von Augenzeugenberichten und Interviews.
Joseph Ndukaku Chiakwa war geschwächt. Seit über einem Monat befand sich der 29-jährige Flüchtling aus Nigeria im Hungerstreik, weil die Behörden ihm das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verweigert und ihn in Ausschaffungshaft gesetzt hatten. Bereits zuvor hatte er während längerer Zeit in unregelmässigen Abständen abgelehnt, etwas zu essen.
Als er am Nachmittag des 17. März im Flughafengefängnis II in Kloten aus seiner Zelle im zweiten Stock gerufen wurde, wusste er nicht, was folgen würde: dass er in wenigen Augenblicken von einem Polizeikommando überwältigt, gefesselt und in eine Zelle gesteckt, dass er und fünfzehn andere Ausschaffungshäftlinge in eine Halle beim Werkhof des Flughafens Zürich gebracht, dort anschliessend an Händen, Armen, Hüfte, Oberschenkeln und Füssen gefesselt würden, um schliesslich nach Lagos, Nigeria, ausgeschafft zu werden.
Der Charter der Airline Hello stand bereit. Ein Teil der Abgeschobenen befand sich schon an Bord. Kurz vor Mitternacht hätte die Maschine nach Lagos abheben sollen.
Aber so weit kam es nicht. Joseph Ndukaku Chiakwa starb noch auf dem Gelände des Flughafens – wann genau und wie ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich teilte vor zwei Wochen mit, dass Chiakwa, der in der Schweiz auch unter dem Namen Alex Khamma bekannt war, an einem Herzfehler gelitten habe. Sein Tod stehe zudem in Verbindung mit dem Hungerstreik und dem ausserordentlichen Stress, dem er wegen der Ausschaffung ausgesetzt war.
Warum starb Joseph Ndukaku Chiakwa in jener Nacht? War es ein unglücklicher Zufall? Oder belegt sein Tod, dass dieses System der Zwangsausschaffungen grausam, falsch konzipiert und am Ende tödlich ist?
Die WOZ hat versucht, mit verschiedenen Personen und Behörden zu sprechen, die in diesen Fall involviert sind: mit dem Bundesamt für Migration (BFM) und ihrem Direktor Alard du Bois-Reymond, der an jenem Flug teilnehmen wollte; mit der Kantonspolizei Zürich, die auf dem Flughafengelände die Verantwortung trägt; mit Hans-Rudolf Gerber, dem Direktor des Flughafengefängnisses II; mit der Staatsanwaltschaft Zürich, die den Fall untersucht; mit dem Regierungsrat Hans Hollenstein, der die politische Verantwortung für die Ausschaffungen am Flughafen Zürich trägt; mit Roger Schneeberger, dem Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die mit dem BFM einen gemeinsamen Massnahmenkatalog für Zwangsausschaffungen erstellt hat; mit der Menschenrechtsgruppe Augenauf; und mit den Flüchtlingen, die am 17. März gemeinsam mit Chiakwa hätten ausgeschafft werden sollen.
Nur Augenauf und Urs von Arb, Chef der Abteilung Rückkehr beim BFM, wollten ausführlich sprechen. Die anderen zogen es vor, zu schweigen, verwiesen gegenseitig aufeinander oder auf schriftliche Richtlinien. Ausserdem liegt die Antwort des Zürcher Regierungsrates zu einer Interpellation zu Zwangsausschaffungen vor.
Auch die Flüchtlinge, soweit sie überhaupt noch auffindbar waren, mochten mit der Presse nicht mehr über den Todesfall sprechen. Und doch lässt sich teilweise rekonstruieren, was in jener Nacht geschehen ist – nicht lückenlos, nicht im Detail. Aber die Menschenrechtsgruppe Augenauf hat nach dem Todesfall mit einem halben Dutzend Asylsuchenden, die in jener Nacht ebenfalls hätten ausgeschafft werden sollen, Interviews geführt.
Eine Montage aller vorliegenden Aussagen zeichnet ein ziemlich genaues Bild, wie die Schweiz mit unerwünschten Flüchtlingen umgeht.
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Antwort des Zürcher Regierungsrats auf eine Interpellation zum Todesfall: Bei den rückzuführenden Personen handelt es sich nicht um Flüchtlinge, sondern um Personen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, oder andere sich illegal in der Schweiz aufhaltende Personen, die das Land verlassen müssen.
Urs von Arb, Bundesamt für Migration (BFM): Die Leute werden ja gefragt, ob sie freiwillig ausreisen. Die kantonale Beratungsstelle führt ein Ausreisegespräch. Wir geben lieber jemandem Hilfe, als ihn zur Rückkehr zu zwingen. Das ist billiger, vor allem auch nachhaltiger. Es ist eine Win-win-Situation.
Aber es gibt leider Leute, die nicht freiwillig gehen wollen. Also sagen wir: Hör zu, wir buchen dir einen Flug. Aber die Person weigert sich noch immer. Sie lässt sich nicht von der Polizei auf ein Flugzeug begleiten. Dann sagt die Polizei: So geht das nicht. Die Person muss auf Level 4 ausgeschafft werden.
Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich: Leider können wir keine Auskunft erteilen. Sie werden das verstehen … Die Staatsanwaltschaft untersucht diesen Fall. Wir möchten auch nicht, dass ein Polizist aus Zürich zu diesem Fall Stellung nimmt. Dann entstünde der Eindruck, dass es sich um einen Zürcher Fall handelt. Das ist aber nicht so. Die Polizisten kommen ja aus der ganzen Schweiz, wie die Auszuschaffenden auch. Fragen Sie beim Bundesamt für Migration nach. Die haben die Oberaufsicht.
Urs von Arb, BFM: Als Chef der Abteilung Rückkehr bin ich sowohl für die freiwillige Rückkehr wie auch für die Zwangsausschaffungen zuständig. Die Sonderflüge, also Ausschaffungen auf Level 4, sind ein spezieller Teil dieser Arbeit. Wir organisieren den Flug, koordinieren die Rückkehr mit den Kantonen, ernennen die Teamleader der Polizei, kontaktieren die Botschafter im Herkunftsland und beantragen die Landebewilligung.
Zürcher Regierungsrat: Der zwangsweise Rückführungsvollzug wird in drei verschiedenen Levels durchgeführt. Level 1: Die sich illegal in der Schweiz aufhaltende Person, welche die Schweiz nicht freiwillig verlässt, wird durch die Polizei bis zum Flugzeug begleitet. Die Rückreise erfolgt ohne Fesselung und ohne polizeiliche Begleitung. Level 2: Nur wenn sich die rückzuführende Person derart widersetzt, dass eine solche Rückführung nicht möglich ist, wird sie gefesselt und von zwei Polizisten begleitet mit einem gewöhnlichen Linienflug zurückgeführt. Level 4: Wenn die rückzuführende Person so renitent ist, dass auch diese Form der Rückführung nicht möglich ist, wird sie in einem Sonderflug mit einer verstärkten Fesselung zurückgeführt.
Urs von Arb, BFM: Früher gab es auch Level-3-Ausschaffungen. Heute sind sie sehr selten. Die Massnahmen sind dieselben wie bei Level 4, allerdings finden sie auf Linienflügen statt. Das Problem dabei sind renitente Rückzuführende. Sie schreien, spucken oder beissen gar. Das ist für alle Beteiligten unangenehm – auf einem Linienflug mit zahlenden Gästen besonders.
Walter Angst, Augenauf: Bis jemand auf Level 4 ausgeschafft werden kann, muss in der Regel ein Versuch vorausgegangen sein, den Auszuschaffenden auf einem tieferen Level auszuschaffen. Aber oft reicht es, dass der Auszuschaffende gefragt wird, ob er einen Flug gebucht hat. Wenn nicht, dann gilt sofort Level 4.
Urs von Arb, BFM: Es ist nicht so, dass ein Auszuschaffender nur einmal sagt: Ich gehe nicht, und – zack! – Ausschaffungshaft, Level 4. So läuft das einfach nicht. Das wäre auch nicht in unserem Interesse.
Aus dem Protokoll des Gesprächs von Augenauf mit U.: Er wurde zum Flughafen gebracht und sollte unbegleitet mit einem Linienflug nach Nigeria reisen (Level 1). Er sollte ein Papier unterschreiben, welches bestätigt, dass er seine Sachen zurückbekommen habe. Er wollte dieses Papier nicht unterschreiben. Darauf wurde der Ausschaffungsversuch abgebrochen und er wieder zurück ins Flughafengefängnis gebracht.
Urs von Arb, BFM: Der Bund zahlt den Kantonen 140 Franken pro Gefängnistag. Das macht im Monat 4200 Franken. Im Schnitt kostet die Rückführung pro Person 8000 bis 10000 Franken, darin eingerechnet sind die Kosten für die Polizei. Vergleichen Sie das mal mit den Gefängniskosten: Nach zwei, drei Monaten kommt uns ein Sonderflug bereits billiger.
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Augenauf-Protokoll zu O.: Am Mittwoch, 17. März, wird O. von der Stockwerk-Chefin des Flughafengefängnisses aus der Zelle geholt. Sie sagt, sie wolle ihn ins Büro im Parterre bringen. Dort angekommen, klopft sie an das Durchgangstor, das zu einem Korridor mit den angrenzenden Büros und Einzelzellen (Bunkern) führt, und tritt einige Schritte zurück. O. wird von mehreren uniformierten Polizisten gepackt, und seine Arme werden in Sekundenschnelle hinter dem Rücken gefesselt.
Augenauf-Protokoll zu J.: Um 15 Uhr kommt ein Aufseher in die Zelle, der J. sagt, er solle runterkommen. Die Polizei wolle mit ihm reden. Als er den Raum betritt, wo normalerweise die Interviews mit der Polizei stattfinden, wird er von fünf bis sechs schwarz gekleideten, sehr grossen und kräftigen Polizisten überfallen, die ihm brutal die Arme hinter den Rücken drehen, Handschellen anlegen und einen Boxhelm aufsetzen. Dann wird J. in den Bunker gebracht.
Walter Angst, Augenauf: Diese Bunker liegen im unteren Stock. Dorthin kommt sonst nur, wer gegen die Hausordnung verstossen hat. Es folgt ein äusserst demütigendes Prozedere. Die Häftlinge werden ausgezogen, und Beamte kontrollieren alle Körperöffnungen. Sie suchen nach Nadeln, Rasierklingen, et cetera ...
Urs von Arb, BFM: Natürlich kann man die Verhältnismässigkeit immer diskutieren. Der Blickwinkel desjenigen, der sich wehrt, ist ein anderer als desjenigen, der die Massnahmen durchsetzen muss. Das liegt in der Natur der Sache.
Augenauf-Protokoll zu O.: Die Überwältigung geschieht im Korridor, wo es seines Wissens keine Kameras gibt. Anschliessend wird O. in den Bunker gebracht, Fesseln und Helm werden entfernt. Er muss sich nackt ausziehen, wird durchsucht und erhält dann Gefängniskleider. Er sagt den Polizisten, er wolle keine Schrammen. Antwort: Dann musst du kooperieren.
Zwischen zirka 16 und 20 Uhr bleibt er in diesem Bunker, ohne Fesseln oder Helm. Er ist allein.
Augenauf-Protokoll zu J.: Um zirka 16.30 Uhr erhält J. etwas zu essen. Niemand erklärt ihm, warum er im Bunker ist.
Walter Angst, Augenauf: Die Beamten wollen sicherstellen, dass die Häftlinge keine Gegenstände «schmuggeln» können. Im Jargon heisst das dann: Sie sind «sauber für den Transport».
Augenauf-Protokoll zu K.: Er wird nach dem Mittagessen gerufen. Die Polizei wolle ihn sehen. K. geht mit dem Aufseher in den 1. Stock. Kaum öffnet sich die Tür, wird er von mehreren Polizisten in den Raum gezogen und mit der Brust an die Wand gedrückt. In der Zelle muss er sich nackt ausziehen. Danach wird er in eine zweite Zelle gebracht. Hier muss er einen Gefängnistrainer anziehen. Essen wird ihm angeboten. Er wird an Händen und Füssen gefesselt. Nun wird er in einen Bus gebracht und fährt alleine mit mehreren Beamten zu einem Gebäude auf dem Flughafen.
Augenauf-Protokoll zu U.: Um zirka 18 Uhr kommen der Stockchef des Gefängnisses und vier Polizisten in den Bunker. U. wird aufgefordert mitzukommen. In einem Bus fährt er mit sechs Polizisten zum Flughafen.
Augenauf-Protokoll zu J.: J. versucht zu schlafen. Rund ein bis zwei Stunden später kommen mehrere Polizisten. Sie stürzen sich auf ihn («ils sont sautés au-dessus de moi») und bringen ihn, ungefesselt!, in einem kleinen Bus zum Flughafen.
Augenauf-Protokoll zu O.: Um 20 Uhr kommen zirka zwanzig Polizisten und die Vizedirektorin des Flughafengefängnisses in seine Zelle [in den Bunker]. Er muss die «Deportationskleider» anziehen. Alle Auszuschaffenden erhalten dieselbe Kleidung, ein T-Shirt sowie Jeans mit einem speziellen Gürtel, an den die gefesselten Arme gebunden werden können. Der Helm wird O. wieder übergestülpt. So wird er von den Polizisten begleitet auf das Flughafengelände gebracht.
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Augenauf-Protokoll zu K.: Die definitive Fesselung findet in einer Halle beim Werkhof statt. Vorne befindet sich ein Eingangsbereich und hinten durch Stoff (Vorhänge) abgetrennte Kabinen. Die Fesseln liegen sorgfältig vorbereitet auf einem Tisch. K. hört Schreie («shouting and crying»). Erst hier wird klar, dass die Polizei versucht, ihn auszuschaffen.
Augenauf-Protokoll zu O: Er wird auf einen Stuhl gesetzt und folgendermassen gefesselt: an den Knöcheln, an den Unterschenkeln, oberhalb der Knie, unterhalb der Hüfte, mit einer speziellen Seilvorrichtung um die Schultern. Er kann sich nicht mehr bewegen.
Urs von Arb, BFM: Es geht nicht um Demütigung oder Einschüchterung. Die Polizei ist vorsichtig. Sie sieht zu, dass sie die Fesseln immer schnell lösen kann. Bei einem Sonderflug nach Lagos im November 2009 wurden die Fesseln gelöst. Und prompt wurde das erbarmungslos ausgenützt. Wäre das nicht geschehen, wenn die Häftlinge stärker gefesselt worden wären? Tatsache ist: Die Häftlinge konnten sich damals befreien. Es kam zu einem Tumult.
Walter Angst, Augenauf: Die Auszuschaffenden sprechen davon, dass sie zusammengeschnürt werden wie ein Paket.
Urs von Arb, BFM: Ich habe eine Zeichnung von Augenauf gesehen, die darstellt, wie die Leute gefesselt werden. Das sind Impressionen von Leuten, die das so gesehen haben. Aber ich kann das nicht kommentieren.
Zürcher Regierungsrat: Nur Rückzuführende, die nicht gewillt sind, auf eigenen Füssen zu gehen, werden bei grosser Renitenz auf einem sogenannten Flugzeugrollstuhl zum Flugzeug transportiert. Um ein Herunterfallen zu vermeiden, werden die dafür vorgesehenen Sitzgurte angelegt.
Augenauf-Protokoll zu K.: Mit einem breiten Band um die Brust wird er hinten auf einen Rollstuhl fixiert.
Augenauf-Protokoll zu O.: Nach der Fesselung trifft er auf die anderen Auszuschaffenden, die auf die gleiche Weise gekleidet und gefesselt sind. Auf ihren Helmen steht eine Nummer.
Augenauf-Protokoll zu J.: Der Boxhelm, der J. übergezogen wurde, war so eng, dass er starke Kopfschmerzen bekam. Er sagt, er habe sich die ganze Zeit sehr ruhig verhalten und sich nicht gewehrt. In der Halle habe es etwa vierzig bis fünfzig Polizisten gehabt, die ständig hin und her rannten. Manche der gefesselten Leute hätten geschrien und geweint. In diesem Raum blieb er etwa vier bis fünf Stunden. Einmal sei er mit einem Sandwich gefüttert worden.
Urs von Arb, BFM: Natürlich sind die Level-4-Ausschaffungen heftig. Ich habe das selber auch schon beobachtet. Das sind Eingriffe in die Freiheit eines Menschen. Man tut das nicht leichtfertig. Wenn man zusieht, wie die Leute gefesselt werden und einen Helm übergezogen bekommen, dann hinterlässt das einen starken Eindruck – vor allem das erste Mal, auch bei mir.
Augenauf-Protokoll zu U.: Wenn U. aufs Klo muss, kann er in Begleitung eines Polizisten, welcher ihn an einem Seil hält, hinschlurfen.
Zürcher Regierungsrat: Für einen Toilettengang werden den Rückzuführenden die Fesselungen soweit nötig entfernt bzw. gelockert.
Augenauf-Protokoll zu U.: Die Kabelbinder zu den Beinen werden durchgeschnitten. Der Polizist öffnet den Reissverschluss der Hose und holt U.s Penis raus.
Walter Angst, Augenauf: Das ist eine unglaubliche Demütigung. Die Polizei demonstriert ihre brutale Übermacht. Die Häftlinge werden so sehr eingeschüchtert, dass sie alle ruhig sind. Die Polizei sagt natürlich nicht, dass es um eine Machtdemonstration geht. Für sie geht es um die Sicherheit.
Urs von Arb, BFM: Ich weiss nicht, was im Einzelfall passiert ist. Ich kann das nicht kommentieren. Aber selbst wenn das geschehen wäre, es ist sicher nicht Standard.
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Was danach geschah, ist nicht ganz klar. Laut Aussagen der Flüchtlinge ereignete sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Folgendes: Die Nummern der sechzehn Auszuschaffenden wurden aufgerufen. Die Polizei brachte einen nach dem anderen auf das Rollfeld, wo die Chartermaschine wartete. Einige Flüchtlinge wurden auf einem Rollstuhl gefesselt von Polizisten in das Flugzeug getragen, andere an der Seilvorrichtung an ihrem Oberkörper die Treppen hochgehievt. Im Flugzeug setzten sich jeweils zwei oder drei Polizisten neben und hinter die Flüchtlinge und banden sie an der Rückenlehne fest.
Der Abflug verzögerte sich. Einem Flüchtling, der um 23.45 Uhr ins Flugzeug getragen wurde, sagte die Polizei, der Flug sei annulliert worden, sie wüssten aber nicht, warum. Daraufhin wurden die Flüchtlinge wieder ins Flughafengefängnis gefahren. Es hiess, der Flug gehe vielleicht am nächsten Tag.
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Augenauf-Protokoll zu C.: C. kann sich an keinerlei Details erinnern. Ihm fehlen die Worte. Er möchte nicht mehr darüber reden. Er sagt, niemand habe sie darüber informiert, was passiert sei. Erst am Fernsehen habe er dann gesehen, dass ein Mann gestorben sei.
Augenauf-Protokoll zu O.: Um zirka 1 Uhr morgens kommt die Vizedirektorin des Flughafengefängnisses und sagt, es habe Probleme gegeben.
Augenauf-Protokoll zu K.: Den Rest der Nacht schlafen sie gemeinsam in einer grossen Zelle. Erst am nächsten Tag werden sie dann auf die Stockwerke verteilt.
Augenauf-Protokoll zu O: Am Morgen kommen Gefängnisdirektor und Vizedirektorin und sagen, der Flug sei gestoppt. Am Fernsehen sieht O. später, was passiert ist.
Augenauf-Protokoll zu C.: Der Direktor kam erst auf schriftliches Verlangen der Gefangenen zu ihnen, um sie zu informieren.
Augenauf-Protokoll zu O.: Am Freitag, 19. März, kommt der Direktor, als sie auf dem Spazierhof sind, und informiert über den Todesfall. Er inszeniert eine Schweigeminute und sagt, der Tod sei nicht im Gefängnis, sondern auf dem Weg, das heisst unter der Verantwortung der Polizei, eingetreten.
Pressesprecher, Direktion Flughafengefängnis Zürich: Da zu diesem Vorfall ein Verfahren läuft, können wir leider keine Auskunft erteilen.
Urs von Arb, BFM: Nach dem 17. März war ich natürlich bestürzt. Ich war nicht vor Ort. Ich wollte wissen, was passiert war. War es ein Herzfehler? Ein Fehler der Polizei? Das darf nicht passieren, aber es geschieht trotzdem – nicht nur in der Schweiz. Der Tod wird derzeit untersucht, die strafrechtliche Verantwortung abgeklärt. Ich kann mich dazu nicht äussern. Nur so viel: Ein Arzt war da. Aber er konnte, soviel ich weiss, nichts machen. Die Rega kam sehr schnell. Aber mehr kann ich wirklich nicht sagen. Die Untersuchungen laufen.
Rolf Zopfi, Augenauf: Um das geltende Recht durchzusetzen, wer in der Schweiz bleiben darf und wer nicht, haben die Behörden Tote in Kauf genommen. Und sie tun es noch immer. Die Ausschaffungsflüge wurden ja bereits wieder aufgenommen.
Urs von Arb, BFM: In einem Rechtsstaat muss sich das Recht durchsetzen können. Sonst ist das fatal. Wenn wir sagen: Okay, du hast dich zweimal gewehrt, du kannst hier bleiben – da könnten wir ja gleich sagen: Wer dreimal die Steuern nicht zahlt, muss sie gar nie bezahlen … Dann kapitulieren wir. Und das geht nicht.
Klar, wir befinden uns an den Grenzen des Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass in diesem Grenzgebiet auch die Zwangsmassnahmen unter der Wahrung der Menschenwürde vollzogen werden. Wir machen unsere Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen. Aber wie geht man mit diesen Leuten um? Welche anderen Massnahmen gibt es denn? Wenn wir das nicht so machen, wie dann?
Rolf Zopfi, Augenauf: Wir werden bestimmt keine Tipps geben, wie die Polizei die Ausschaffungen zu vollziehen hat! Wir stellen einfach fest: Es ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung, die gegen die Antifolterkonvention verstösst – und eventuell gar zu Toten führt.
Urs von Arb, BFM: Die Leute wurden zuvor aufgefordert, in das Flugzeug zu steigen. Aber das hat nicht funktioniert. Sie haben das Gesetz missachtet. Sie sind ihrer Pflicht, die Schweiz zu verlassen, nicht nachgekommen.
Wenn sie freiwillig gegangen wären, wäre es nie so weit gekommen.