Urteile im §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim

Urteile im §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim

Am Donnerstag, den 15. Juli wurde nach 168 Verhandlungstagen und nach einer Prozess-Dauer von 2 1/2 Jahren, das Urteil gegen Devrim und Ahmet gefällt. Der Senat setzte das Urteil für Devrim auf 4 Jahre und 10 Monate (seine Bewährungsstrafe inbegriffen) fest und für Ahmet auf 5 Jahre und 4 Monate. Beide sind weiterhin in Haft und droht die Abschiebung. (Achtet auf Ankündigungen)

 

In seiner Begründung stützte der Senat sich auf die Aussagen von Hüseyin Hiram, dem psychisch kranken Doppelagenten, und auf die Aussagen von Serdar Bayraktutan, dem Leiter der Abteilung DHKP-C der Istanbuler Polizei, gegen den in der Türkei wegen mehrerer Foltervorwürfe Ermittlungen laufen. Weiter begründete er die Notwendigkeit der Strafe mit den Lebensläufen der beiden Angeklagten, die trotz diverser Anklagen nicht damit aufhörten politisch aktiv zu sein.
Gleichzeitig bezeichnete der Senat in seiner Begründung sowohl die Anatolische Föderation, als auch verschiedene anatolische Vereine mehrmals als "Tarnvereine und Tarnorganisationen der DHKP-C" und bezeichnete die legal hier erscheinenden Zeitungen als "Parteizeitungen", was auf nichts anderes abzielt als auf die Kriminalisierung jeglicher Betätigung von politisch aktiven MigrantInnen.
Der Senat endete mit den Worten: "Ich hoffe, dass Sie sich besinnen."

 

Das Urteil war - wie nicht anders zu erwarten - nur ein Spiegelbild des ganzen Prozesses, in dem die Verurteilung von Anfang an feststand und damit ein weitere Manifestation der Klassenjustiz ist.

 

Ein ausführlicher Bericht, sowie Presseartikel zur Urteilsverkündung sind auf unserer Seite zu finden:

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