Von Carlos Hanimann
Der 29-jährige Nigerianer, der am 17. März in Kloten bei einer Zwangsausschaffung nach Lagos starb, habe sich «seit einigen Tagen» im Hungerstreik befunden, liess die Kantonspolizei Zürich unmittelbar nach dessen Tod verlauten. Jetzt ist klar: Die Information war falsch. Joseph Ndukaku Chiakwa hatte über einen Monat lang die Nahrungsaufnahme verweigert. Das bestätigte diese Woche die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.
Drei Monate nach dem Tod von Joseph Ndukaku Chiakwa liegt das rechtsmedizinische Gutachten vor. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft teilte am Montag mit, die Todesursache sei geklärt. Chiakwa hatte an einer «schwerwiegenden Vorerkrankung des Herzens» gelitten. Laut Pressesprecherin Corinne Bouvard sei die Herzkrankheit mit «gewöhnlichen Untersuchungen kaum diagnostizierbar» gewesen. «Ein anwesender Arzt hätte den Herzfehler auch nicht entdecken können», sagt Corinne Bouvard. Weil Chiakwa zudem vom Hungerstreik geschwächt war und sich wegen der Zwangsausschaffung auf Level 4 (starke Fesselung und Polizeibegleitung in einem Sonderflug) in einem «akuten Erregungszustand» befand, starb er, noch bevor das Charterflugzeug abheben konnte.
Der Tod war unvorhersehbar. So tönt zumindest die Medienmitteilung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft. War er verhinderbar? Wer wusste, dass sich Chiakwa bereits so lange im Hungerstreik befunden hatte? Das Gefängnispersonal? Die anwesenden PolizistInnen? Der Arzt, der den Flug hätte begleiten sollen? Corinne Bouvard: «Wer was wusste – oder eben nicht – ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen, über die derzeit noch keine Auskünfte erteilt werden.»
War eine Level-4-Ausschaffung für Chiakwa in seinem labilen gesundheitlichen Zustand überhaupt zumutbar? Jean-Pierre Restellini, der zehn Jahre lang als Gefängnisarzt praktiziert hat und ethische Richtlinien für Ärzte von inhaftierten Personen erarbeitete, sagte bereits letzte Woche zur WOZ: «Wenn sich beispielsweise jemand schon über eine Woche im Hungerstreik befindet, er schockartig gefesselt wird und einen Helm aufgesetzt bekommt, dann kann das tödlich sein.»
Nun, da bekannt ist, dass der Ausschaffungshäftling über einen Monat im Hungerstreik war, sagt er: «In diesem Fall war es falsch, den Mann so auszuschaffen. Es hätte ein medizinisches Veto gebraucht.»
Die Menschenrechtsgruppe Augenauf, die letzte Woche an einer Medienkonferenz aufgrund von Augenzeugenberichten eindrücklich vorführte, wie Level-4-Ausschaffungen vonstatten gehen, übt grundsätzlich Kritik an dieser Praxis, weil sie «unmenschlich und menschenverachtend ist». Amnesty International fordert, dass auf allen Flügen unabhängige BeobachterInnen eingesetzt werden, da sich die Frage stelle, «ob gewisse Vorgehensweisen einer Verletzung der Folterkonvention gleichkommen». Augenauf will, dass das Bundesamt für Migration künftig ganz auf Zwangsausschaffungen mit Charterflügen verzichtet.
Die Menschenrechtsgruppe kritisiert ausserdem die Oberstaatsanwaltschaft, weil sie vorschnell an die Öffentlichkeit gelangt sei: «Die Medienmitteilung lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet», sagt Rolf Zopfi von Augenauf. Er befürchtet, dass der Herzfehler als unvorhersehbare Tatsache vorgeschoben werde, um vom umstrittenen Ausschaffungsprozedere abzulenken.
Das Bundesamt für Migration hat diese Woche angekündigt, die Ausschaffungsflüge im Juli wiederaufzunehmen.