Quelle:
Erstveröffentlicht:
29.06.2010
ROM – Sechs Monate nach dem gewaltsamen Angriff auf Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi hat ein Gericht den psychisch gestörten Täter Massimo Tartaglia wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen.
Laut einem psychiatrischen Gutachten war Tartaglia (42) bei seinem
Angriff auf Berlusconi unzurechnungsfähig. Der Mann, der seit seinem 18.
Lebensjahr wegen psychischer Störungen behandelt wurde, muss ein
weiteres Jahr in der Anstalt verbringen, in der er sich unter Hausarrest
befindet, urteilte das Gericht.
Tartaglia wird zwar seine Familie besuchen können, wird aber nicht an öffentlichen Kundgebungen wie jener teilnehmen dürfen, bei der er Ende vergangenen Jahres Berlusconi angegriffen hatte.
Er hatte am 13. Dezember bei einer Parteiveranstaltung in Mailand eine Alabaster-Miniatur des Mailänder Doms nach dem Regierungschef geworfen (Blick.ch berichtete). Berlusconi hatte sich an Nase und Unterlippe verletzt und musste für mehrere Tage ins Spital. Der Regierungschef verzieh seinem Angreifer.
Der Prozess gegen Tartaglia hatte im April begonnen. Die Richter nahmen nun die Forderung des Staatsanwalts Armando Spataro an, der den Freispruch des Täters wegen Unzurechnungsfähigkeit gefordert hatte. (SDA)
Tartaglia wird zwar seine Familie besuchen können, wird aber nicht an öffentlichen Kundgebungen wie jener teilnehmen dürfen, bei der er Ende vergangenen Jahres Berlusconi angegriffen hatte.
Er hatte am 13. Dezember bei einer Parteiveranstaltung in Mailand eine Alabaster-Miniatur des Mailänder Doms nach dem Regierungschef geworfen (Blick.ch berichtete). Berlusconi hatte sich an Nase und Unterlippe verletzt und musste für mehrere Tage ins Spital. Der Regierungschef verzieh seinem Angreifer.
Der Prozess gegen Tartaglia hatte im April begonnen. Die Richter nahmen nun die Forderung des Staatsanwalts Armando Spataro an, der den Freispruch des Täters wegen Unzurechnungsfähigkeit gefordert hatte. (SDA)
Massimo Tartagluia war beim Angriff auf Silvio Berlusconi
unzurechnungsfähig, entscheiden die Richter.