Menschenrechtsgerichtshof geht gegen Diskriminierung von Frauen in Portugal vor / Ungleichbehandlung aufgrund von Vorurteilen
Berlin. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gegen die juristische Diskriminierung von Frauen in Portugal geurteilt - es geht um Sexualität. Hintergrund ist der Fall einer Portugiesin, die nach einer fehlerhaften gynäkologischen Operation an starken Schmerzen litt und Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr hatte. Eine Entschädigung, die ihr zunächst zugestanden wurde, kürzte ein Berufungsgericht mit Verweis darauf, dass sie bereits 50 Jahre alt sei und zwei Kinder habe. Sexualität sei in diesem Alter nicht mehr so wichtig.
Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin eine Diskriminierung. Die portugiesischen Richter hätten die Bedeutung von Sexualität für die Selbstverwirklichung von Frauen ignoriert. Die Entscheidung in Portugal beruhe auf der generellen und vorurteilsbeladenen Annahme, dass Sexualität für eine 50-jährige Frau und Mutter nicht so wichtig sei, wie für jemand jüngeres.
In der Justiz des Landes herrsche zudem das Vorurteil vor, dass die Wichtigkeit von Sex für ältere Frauen geringer sei als bei Männern, stellten die Straßburger Richter in einem Urteil von Dienstag fest. Die Straßburger Richter zitieren zudem aus zwei portugiesischen Urteilen, in denen die Kläger Männer waren. Darin hieß es: Die Tatsache, dass Männer keinen normalen Geschlechtsverkehr mehr haben könnten, habe ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigt und zu einem »gewaltigen Schock« geführt - unabhängig von Alter und Anzahl der Kinder.