Ermittlungen gegen AfD-Richter

Erstveröffentlicht: 
12.07.2017
Landgerichtspräsident wirft Maier Dienstvergehen vor
Von Andreas Debski

 

Dresden. Der AfD-Rechtsaußen Jens Maier (55) steht weiterhin im Visier der Ermittler: Seit drei Monaten läuft gegen den Dresdner Richter ein Disziplinarverfahren – und die Untersuchungen dauern an. Das teilte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) jetzt auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katja Meier mit. In der Antwort heißt es: Es würden „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten.

Maier wird angelastet, durch seine politischen Äußerungen die richterliche Unabhängigkeit nicht mehr gewährleisten zu können. „Hinsichtlich verschiedener Facebook-Einträge wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Dresden insbesondere der Verdacht des Verstoßes gegen dieses Mäßigungsgebot angenommen“, erklärt der Minister. Zudem soll der Richter besagte Einträge in der Dienstzeit verfasst haben.

 

Maier steht auf Listenplatz zwei der Sachsen-AfD für die Bundestagswahl und ist zudem Direktkandidat in Dresden. Gegen ihn läuft ein Parteiausschlussverfahren, das der Landesvorstand um Frauke Petry gegen beträchtlichen Widerstand der Basis forciert hat. Im Fokus stehen Aussagen über „Schuldkult“ und zu „Mischvölker“, über die er im Januar als Vorredner des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke fabuliert hatte. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt. Maiers Arbeitgeber hat den Richter aus dem Bereich des Presse- und Medienrechts und des Schutzes der persönlichen Ehre abgezogen und für Verkehrsunfälle sowie allgemeine Zivilsachen eingeteilt.

 

Die Grünen-Rechtsexpertin fordert einen möglichst schnellen Abschluss des Disziplinarverfahrens, um vor der Bundestagswahl „Klarheit über diesen Kandidaten der AfD“ zu haben. „Die erheblichen Verfehlungen müssen sichtbare Konsequenzen haben, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der sächsischen Gerichte wieder herzustellen“, sagt Katja Meier – und sollte sich das Verfahren weiter hinziehen, müsse der Justizminister „von seinen Befugnissen Gebrauch machen“.