Seit dem 17. Juni 2016 stehen vor dem Oberlandesgericht in München 10 AktivistInnen von ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) vor Gericht. Ihnen wird mit Hilfe des „Anti-Terror Paragraphen“ §129b vorgeworfen Mitglieder in der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei / Marxistisch-Leninistisch) zu sein. Konkret ist der Vorwurf, dass sie Gelder gesammelt, die Aktivitäten der Organisation in der Türkei unterstützt und in Deutschland KämpferInnen für Rojava, einer selbstverwalteten Region in Kurdistan, gesucht haben sollen.
Dass den 10 Angeklagten der Prozess gemacht wird, obwohl die TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist, liegt an der Erteilung der sogenannten Verfolgungsermächtigung durch das Bundesjustizministerium. Ob ein Strafverfahren dabei durchgeführt wird hängt davon ab, ob dieses den Interessen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Maßgebend soll dabei nach dem Gesetz u.a. sein, ob sich die Ziele der Vereinigung gegen einen ausländischen Staat richten, „der die Würde des Menschen achtet“. Damit ist der Prozess Teil einer außenpolitischen Entscheidung, die einerseits der Türkei zuschreibt, dass sie die Würde des Menschen achtet, obwohl in der Türkei zehntausende von Menschen wegen angeblicher Vorwürfe aus dem Dienst entlassen, verfolgt und verhaftet werden und gleichzeitig der Krieg in den kurdischen Gebieten entfacht wurde. Andererseits unterstreicht diese Entscheidung auch den eigenständigen Willen und das Interesse der BRD in der Verfolgung von revolutionären Organisationen.
Denn der Prozess gegen die ATIK AktivistInnen ist nur ein Beispiel der Verfolgung von fortschrittlichen Strukturen aus der Türkei und Kurdistan mit Hilfe der sogenannten Anti-Terror Paragraphen 129. Über 25 Aktivisten sind mit Hilfe dieser Paragraphen aktuell inhaftiert. Seit 2008 werden angebliche Mitglieder der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), der PKK (kurdische Arbeiterpartei) und der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxistisch-Leninistisch) mit Hilfe der §§129 verfolgt und eingesperrt.
Während in der Türkei ein Krieg gegen die kurdische Bevölkerung geführt wird, alle zivilgesellschaftlichen Strukturen zerstört werden, jeder oppositionelle Widerstand mit Waffengewalt erstickt wird, die Medien gleichgeschaltet werden, die Türkei in Nachbarländer einfällt und die Wiedereinführung der Todesstrafe anstrebt - werden in der BRD AktivistInnen vor Gericht gestellt und vorgeworfen, dass sie für eine gerechtere Gesellschaft eingetreten seien und dass sie für eine befreite Gesellschaft gekämpft haben.
Solidarisieren wir uns mit den
Gefangenen! Zeigen wir den Angeklagten in München und überall anders, dass sie nicht alleine sind und lassen wir unsere Solidarität praktisch werden.
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Kommt mit nach München! Besucht die Prozesse und informiert euch und andere über die §§129 Prozesse.
Freitag, 14. Juli
Treffpunkt: 6 Uhr
Tohum Kulturverein
Nordbahnhofstraße 61
Infos und Anmeldung unter:
0152/31896147