Vergangenen Donnerstag wurde vor dem Arbeitsgericht Stuttgart über die fristlose Kündigung des Betriebsrats-Mitglied Günther Albrecht verhandelt. Der Klage wurde stattgegeben. Günther Albrecht muß weiterbeschäftigt werden und kann nun sein Amt als neugewählter Betriebsrat wieder ausführen. Die Gegenklage der Firma Dietz-Motoren auf Zahlung von Schadensersatz wurde abgewiesen.
Bei der Verhandlung vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart spielte natürlich auch die Frage eine Rolle, ob die Äußerung von Günther Albrecht in einer Reportage von Spiegel-Online noch unter die Meinungsfreiheit fällt oder nicht. Der Rechtsanwalt von Dietz-Motoren verneinte dies kategorisch: „Wenn jemand sagt, der Geschäftsführer, Herr Strauß, ist ein Idiot, das wäre Meinungsfreiheit“.
Da
die Kammer die Gefahr sah, daß der Streit um die fristlose Kündigung
nicht in der 1. Instanz beendet wird und dies durch die weitere
Berichterstattung in den Medien nicht zum Vorteil für Dietz-Motoren
wäre, machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag: Das
Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt, Günther Albrecht akzeptiert eine
Abmahnung und erklärt sein Bedauern für seine Äußerung. Günther Albrecht
zur Beendigung des Auseinandersetzung schweren Herzens bereit gewesen,
diesen Vergleich zu akzeptieren.
Die
Arbeitgeberseite lehnte ihn kategorisch ab. Unter anderem mit der
Begründung: Herr Albrecht hat keinen Rückhalt mehr in der Belegschaft.
Dies
führte zu großem Gelächter im vollbesetzten Gerichtssaal. Günther ist
erst im März 2010 als Betriebsrat wiedergewählt worden.
Die
IG Metall Esslingen hat Günther Albrecht vor Gericht vertreten lassen
und ist zufrieden mit diesem Erfolg. Mit diesem Urteil ist
Rechtssicherheit für alle Betriebsräte geschaffen worden, die heute
Nachfragen von Journalisten zu aktuellen wirtschaftlichen Lage bekommen.