Gericht verbietet G20-Protestcamp

Erstveröffentlicht: 
23.06.2017

Bei dem Camp handle es sich nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, entscheidet das Hamburger Oberverwaltungsgericht - und entspricht damit einer Beschwerde der Hansestadt.

 

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat das von den Gegnern des G20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp verboten. In der Gesamtbetrachtung handle es sich bei dem Camp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, entschied das Gericht am Freitag und gab damit einer Beschwerde der Hansestadt statt. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich, die Gegner können allenfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen.

 

Die Gegner des G20-Gipfels wollten im Stadtpark ein Protestcamp mit rund 3000 Schlafzelten für etwa zehntausend Teilnehmer errichten. In dem Camp sollten auch Veranstaltungen stattfinden. In der Vorinstanz billigte das Verwaltungsgericht der Hansestadt den G20-Gegnern solch ein Camp zu. Das in einer sogenannten Allgemeinverfügung der Hansestadt erlassene Verbot fand das Verwaltungsgericht unbegründet.

 

Dagegen entschied nun das Oberverwaltungsgericht, dass es im Konzept des Protestcamps ein Übergewicht der nicht auf die Meinungskundgabe gerichteten Elemente bestehe. Das Übernachten auf dem Gelände und die dafür erforderliche Infrastruktur seien keine Meinungskundgabe.

 

Die G20-Gegner haben gegen den Beschluss an sich keine Rechtsmittel mehr. Sie können aber vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob das Camp nicht doch verfassungsrechtlich eine Versammlung ist.