Erfolg für die Gegner des G20-Gipfels in Hamburg: Das Verwaltungsgericht erlaubt den Aktivisten trotz der Versammlungsverbote, im Stadtpark ein Protestcamp für rund 10.000 Teilnehmer zu errichten.
Die Veranstalter eines Protestcamps gegen den G20-Gipfel haben sich juristisch gegen die Hansestadt durchgesetzt. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den G20-Gipfel erlassenen sogenannten Allgemeinverfügung im Stadtpark ein Camp zu genehmigen, in dem Aktivisten beherbergt werden sollen.
Zu dem im Stadtpark geplanten Protestcamp erwartet der Veranstalter etwa zehntausend Teilnehmer, die im Stadtpark in 3000 Zelten leben sollen. Außerdem sollen verschiedene Veranstaltungen dort stattfinden.
Die Behörden durften zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, entschied das Gericht. Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes der Polizei ein Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre.
Die Stadt Hamburg habe diese Voraussetzungen aber nicht hinreichend konkret dargelegt, heißt es in der Begründung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann die Hansestadt noch Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
als/AFP