Landtagsabgeordnete Juliane Nagel fordert die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Erstveröffentlicht: 
26.05.2017

Löcher, Verdrehungen und Verharmlosungen im Verfassungsschutzbericht 2016

Im Grunde ist über den neuesten Bericht des Sächsischen Verfassungsschutzes alles gesagt: Er genügt nicht einmal den simpelsten Grundsätzen staatlicher Objektivität. Wer wirklich ein Bild über die Gefährdung der sächsischen Demokratie sucht, findet es hier nicht. Die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel nennt ein paar eklatante Beispiele und fordert die Abschaffung der Landesbehörde.

 

Fall 1: Die Blockade in Clausnitz


Dieser Tage erklärte die stellvertretende Kreisvorsitzende der Linken in Mittelsachsen, Marika Tändler-Walenta, dass im aktuellen Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) die Busblockade von Clausnitz praktisch komplett fehlt. Damals blockierten mehrere Dutzend Asylfeinde einen Bus mit Geflüchteten, die in Clausnitz eine Unterkunft beziehen sollten.

 

Während der Vorfall bundesweit durch die Medien ging, findet sich dazu im Bericht des LfV der gesamte Vorgang in Clausnitz nur unter dem Thema „Linksextremismus“, weil Tage nach der Blockade linke Menschen ihre Solidarität mit den geflüchteten Menschen zeigen wollten. Ganz ohne Straßensperren mit Pkw´s in dunkler Nacht, wie zuvor die „Asylgegner“, welche sich aus Clausnitz und den Umliegerorten zusammengerottet hatten, um die Familien im Bus „zu begrüßen“.

 

Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, verweist darauf, dass dies beileibe nicht einmalig ist.

 

Fall 2: Ein Angstszenario in Heidenau


„In Connewitz demonstrierten im August 2015 mehrere hundert Menschen gegen die Verlegung von Geflüchteten aus einer Turnhalle der HTWK in Leipzig-Connewitz. Nach langen Gesprächen unter anderem mit dem Polizeipräsidenten der Stadt Leipzig, Bernd Merbitz, und der Integrationsministerin Petra Köpping, konnte so verhindert werden, dass die schutzsuchenden Menschen gegen ihren Willen nach Heidenau verlegt werden“, erinnert sich die Landtagsabgeordnete aus dem Leipziger Süden.

 

„Kurz vorher hatte dort ein Nazi-Mob die Ankunft von Bussen mit Geflüchteten gewaltsam gestört und ein Szenario der Angst aufgebaut. Über mehrere Tage zeigten sich zahlreiche Connewitzer*innen solidarisch mit den Geflüchteten in der HTWK-Halle, es gab Essen, gemeinsame Aktivitäten und eine lautstarke Demonstration gegen Rassismus. Für den Verfassungsschutz ein klarer Fall von Linksextremismus! Weil sich unter die Demonstrierenden laut VS auch ‚Linksextremisten‘ gemischt hätten, wurde dieser Vorfall ebenda unter dieser Rubrik einsortiert.“

 

So „wächst“ in Sachsen der „Linksextremismus“, während rechtsextreme Auftritte einfach aus der Statistik verschwinden, als nicht erwähnenswert eingestuft und so verharmlost werden.

 

Fall 3: Blockade in Übigau


„Kurz danach, Anfang Oktober 2015, blockierten knapp 100 Personen Feuerwehr und THW, die in Dresden-Übigau eine Turnhalle als Erstaufnahme-Einrichtung herrichten wollten“, erzählt Juliane Nagel.Ein Fall der heute sogar die Gerichte beschäftigt, nachdem der Organisationsgrad und die Gewaltbereitschaft Teile dieser Blockierer unübersehbar wurde.

 

„,Besorgte‘ Bürger hatten zur Blockade aufgerufen und versperrten unter anderem mit eigenen KFZ, ähnlich wie in Clausnitz, die Zufahrt für die Rettungskräfte. Die Blockade der Turnhalle währte 22 Tage. Unter den 100 Personen: Neonazis der des Terrorverdachts bezichtigten ‚Gruppe Freital‘ und der Freien Kameradschaft Dresden. Personen beider Strukturen sitzen mittlerweile in U-Haft und werden unter anderem wegen eines Anschlags auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau angeklagt. Und im ‚Verfassungsschutzbericht‘? Ist die einzige Erwähnung Übigaus ein Facebook-Kommentar der ‚Jungen Nationaldemokraten‘, die sich über die erfolgte Blockade virtuell freuten.“

 

Da bleiben eine Menge Fragen offen: Sind Sachsens Schlapphüte auf dem rechten Auge tatsächlich blind? Oder hat dieses Vertuschen Methode? Und wenn es kein Vertuschen ist – zeigt es einfach ehrliche Verfassungsschützer, die durch das Weglassen nur zugeben wollen, nie etwas wahrgenommen zu haben? Und im besten Falle Zeitungsberichte auswerten?

 

Dem widerspricht Sprache und Inhalt in Fall 4 aus Leipzig.

 

Fall 4:  Der Neonazi-Angriff auf Connewitz


Am 11. Januar 2016 zogen mehr als 200 Neonazis durch Leipzig-Connewitz und hinterließen in der Wolfgang-Heinze-Straße eine Schneise der Verwüstung. Dabei führten sie ein Transparent bei sich, zündeten Pyrotechnik, Scheiben barsten, Ladeneinrichtungen der anliegenden Händler wurden zerstört. „Ein offenbar geplanter und bandenmäßig durchgezogener Angriff auf einen linksalternativ geprägten Stadtteil, der sich parallel zum Kategorie-C Konzert beim LEGIDA-Aufmarsch in der Innenstadt Bahn brach“, stellt Juliane Nagel fest.

 

Der Verfassungsschutz Sachsen beschreibt den konzertierten Neonazi-Angriff in Connewitz in seinem 2016er Bericht so: „Ca. 250 Personen […] führten eine Versammlung (sic!) im Leipziger Stadtteil Connewitz durch. Dabei kam es zu Sachbeschädigungen.“ Davor leitet die Behörde noch ein: „[…] in Leipzig, wo es zu Konfrontationen zwischen rechts- und linksextremistischen Personen kam.“

 

Solche Formulierung sind im Grunde schon eine Verfälschung der Fakten. Hier verdreht ein staatliches Amt die Realität in der Wiedergabe von Ereignissen so stark, dass schon eindeutig von einer Verharmlosung des Rechtsextremismus in Sachsen gesprochen werden kann, ja muss. Nach Auskunft der Leipziger Staatsanwaltschaft wurden immerhin mittlerweile Einzelverfahren gegen 10 Teilnehmer der „Versammlung“ vom 11. Januar 2016 aus den anderen Ermittlungen herausgelöst. Um wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu ermitteln.

 

Die Leipziger Staatsanwälting Jana Friedrich dazu: „Zehn Ermittlungsverfahren wurden zwischenzeitlich an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgegeben. Dabei handelt es sich um Verfahren gegen insgesamt 10 Personen, gegen die bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen im Zusammenhang mit Vereinigungsdelikten gemäß § 129 StGB geführt werden.“

 

Ein über den bereits vorher schon weitreichenden Vorwurf des „Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 125, 125a StGB u.a.“ weit hinausgehender Vorwurf, in welchem das OAZ in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die, laut Verfassungsschutz, „Versammlungsteilnehmer“ ermittelt.

 

Ein Netzwerk demnach, welches sich zwischen Leipzig und Dresden am rechtsextremen Rand spinnt, Überfälle plant und den Überfall in der Heinze-Straße mindestens mitverantworten dürfte – für den Verfassungsschutz eher eine Versammlung am 11. Januar 2016 mit unglücklichem Ausgang.

 

Konsequenzen?


„Die Beispiele beweisen einmal mehr, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind ist“, sagt die Leipziger Landtagsabgeordnete Nagel. „Den schwersten Angriff im Stadtteil Connewitz auf diese Art und Weise zu verharmlosen, ist nicht nur peinlich, sondern zeigt die politischen Präferenzen des Landesgeheimdienstes nur zu gut. Auch die Verharmlosung der Blockade einer Unterkunft für schutzsuchende Menschen in Dresden, von der sich eine mutmaßlich rechtsterroristische Gruppierung inspirieren ließ, Gewalt gegen politische Gegner*innen auszuüben, reiht sich in diese Sehstörung ein. Dass auf der anderen Seite immer wieder linke, solidarische Aktionen als ‚extremistisch‘ gebrandmarkt werden, ist nichts Neues, schockiert aber jedes Mal wieder.“

 

Die Chance, den sächsischen Verfassungsschutz nach dem Komplettversagen im Fall NSU und der wahrscheinlich systematischen Vernichtung relevanter Aktenbestände tatsächlich gründlich zu reformieren, hat die sächsische Regierung 2011 vollkommen vermasselt. Der neue Amtschef Gordian Meyer-Plath war – allein die vergangenen sechs Jahre betrachtet – die Garantie für ein Weiterso nach dem alten Schema F. Die Sachsen haben keinen wirklich funktionierenden Verfassungsschutz bekommen.

 

Kein Wunder also, dass der gleiche Dienst bei der Einschätzung des Anschlages auf die Privatwohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) am 24. November 2015 im Jahr 2016 mit einer übereiligen Falschanalyse aufwartete und die Buttersäureattacke in den linksextremen Bereich verlagerte. Angeklagt wurden anschließend und bislang mindestens ein einschlägig bekannter Leipziger Rechtsextremer aus dem Hooliganmilieu und sein mutmaßlicher Mittäter.

 

Was also tun mit einer Behörde, der neben dem richtigen Augenmaß offenkundig jedwede eigene Analysestärke und somit die eigentlich gewollte Funktion der rechtszeitigen Vorwarnung fehlt?


„Die Forderung kann allerdings nicht sein, dass der ‚Verfassungsschutz‘ sein rechtes Auge schärft“, meint Juliane Nagel. „Die Fokussierung gegen links ist dem Geheimdienst seit seiner Gründung eingeschrieben. Die Forderung kann nur sein, den ‚Verfassungsschutz‘ abzuschaffen und Platz zu machen für eine unideologische, kompetente und unabhängige Aufarbeitung demokratiefeindlicher Erscheinungen.“

 

Den Rest der freiwerdenden Mittel könnte der Freistaat dann in die bestehenden Strukturen von Staatsschutz über OAZ bis hin zur Kriminalpolizei investieren.