Nicht erst seit heute ist bekannt, dass in Sachsen eine andere Rechtsauffassung herrscht, als im Rest des Landes. Eine neues Beispiel ist die Regelung für jene Asylsuchende, die nach ihrer Anhörung vom Bundesamt (BAMF) eine Ablehnung erhalten haben.
Inzwischen berichten vermehrt geflüchtete Menschen in Beratungen davon, statt einer Duldung immer dann so genannte „Grenzübertrittsbescheinigungen“ ausgehändigt bekommen zu haben, wenn nach Auffassung der Behörde vorgeblich kein Rechtsanspruch auf eine Duldung besteht. Obwohl diese Praxis nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 2003 für rechtswidrig erklärt wurde, ergab eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke), dass diese Praxis des „systematischen Rechtsbruchs“ in acht von 13 kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen umgesetzt wird.
Demnach bekommen Asylsuchende immer häufiger „Identitätsbescheinigungen“, „Bescheinigungen über den Aufenthalt ohne Dokumente“ oder auch „Hinterlegungsbescheinigungen“. Während der Sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) davon sprach, diese Dokumente „allenfalls vorübergehend“ auszustellen, äußerte der Sächsische Flüchtlingsrat erhebliche Zweifel an dieser Aussage.
Erfahrungen aus den Beratungsstellen hätten gezeigt, dass die Ausländerbehörden in der Regel keine Prüfung der Duldungsgründe vorgenommen und stattdessen die Duldung verwehrt hätten. Die Folgen für die Asylsuchenden sind schwerwiegend: „Bereits mit einer Duldung gestaltet es sich als ausgesprochen schwierig, Arbeitgeber*innen zu überzeugen, einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag auszustellen. Mit den genannten Papieren im A4-Format ist das nahezu aussichtslos. Arbeiten, Mieten, ein Konto eröffnen – diese Selbstverständlichkeiten des Alltags bleiben den Betroffenen verwehrt.“
Im Unterschied dazu sei eine Duldung nach §60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) immer dann auszustellen, wenn „tatsächliche und rechtliche Gründe“ einer Abschiebung entgegenstehen: „Die Behörden scheinen die alternativen Dokumente gerade dann zu erteilen, wenn Geflüchtete nicht abgeschoben werden dürfen. Sie sollen offensichtlich zur ‚freiwilligen Ausreise‘ gedrängt werden.
Den Beamt*innen dürfte klar sein, wie stark sie die Betroffenen psychisch belasten. Dieses Vorgehen ist reine Schikane“, so Kim Schönberg vom Initiativkreis: Menschen.Würdig. „Um der Lage von geflüchteten Menschen wirklich gerecht zu werden, müsste ihnen ein legaler Aufenthalt ermöglicht werden. Die Restriktionen, die mit einer Duldung einhergehen, verhindern das. So aber verschlechtert sich die rechtliche und psychische Situation vieler Menschen massiv.“ „Diese Abwärtsspirale“, so Léonore Stangherlin vom Rechtshilfefonds Peperoncini abschließend, müsse ein „sofortiges Ende“ haben.