In Sachsen und Thüringen sind ein halbes Jahr nach einer entsprechenden Ankündigung der Innenministerien nur wenige „Reichsbürger“ entwaffnet worden. Das berichtet am Mittwoch das MDR-Nachrichtenmagazin „Exakt“ unter Berufung auf die sächsischen Landkreise und das Thüringer Innenministerium.
Dresden/Erfurt. In Sachsen und Thüringen sind ein halbes Jahr nach einer entsprechenden Ankündigung der Innenministerien nur wenige „Reichsbürger“ entwaffnet worden. Das berichtet am Mittwoch das MDR-Nachrichtenmagazin „Exakt“ unter Berufung auf die sächsischen Landkreise und das Thüringer Innenministerium.
Dem MDR-Magazin zufolge mussten seit November in Sachsen drei „Reichsbürger“ ihre Waffen abgeben. Auch in Thüringen sei die Zahl der entwaffneten „Reichsbürger“ einstellig geblieben. In Sachsen seien etwa 55 bewaffnete „Reichsbürger“ bekannt, in Thüringen etwa 50.
Der Landkreis Zwickau beklagte laut MDR-Bericht die unzureichende Rechtslage. Die Waffenbehörde brauche für die Entwaffnung einen eindeutigen und schriftlichen Beweis, dass es sich um einen „Reichsbürger“ handle, sagte der Beigeordnete des Landkreises, Carsten Michaelis (CDU), dem MDR.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) verteidigte hingegen die bestehenden Regeln. „Wir haben eine klare Rechtsgrundlage und mit dem Erlass haben wir handlungsleitende Vorgaben gemacht“, sagte Ulbig dem MDR. „Wer nicht zuverlässig ist, der kann auch keine Waffe führen, und da brauchen wir keine schärferen Gesetze.“
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Im vergangenen Oktober war ein Polizist in Franken von einem „Reichsbürger“ erschossen worden, als diesem seine Schusswaffen abgenommen werden sollten.