Drei junge Männer hatten bei den Löscharbeiten gestört. Zwei wurden bereits verurteilt – jetzt stand der Dritte vor Gericht.
Von Sebastian Kositz
Bautzen. Unbeherrscht, bisweilen auch überheblich. Lässig hockt der junge Mann auf dem Drehstuhl hinter der Anklagebank. Eine Viertelstunde lang doziert Staatsanwältin Gesine Lübke die lange Liste mit Tatvorwürfen herunter. Der 20-Jährige gibt sich unbeeindruckt. Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogen – und dann noch die Sache mit dem Husarenhof. Als das geplante Asylheim vor einem Jahr in Flammen stand, griff die Polizei im Umfeld auch besagten jungen Mann auf. Wieder einmal, wie man sagen muss. Denn für die Beamten ist er wahrlich kein Unbekannter.
Vor einem Jahr sorgten die Bilder vom Husarenhofbrand über Deutschlands Grenzen hinaus für Empörung. Begleitet wurden die Aufnahmen unter anderem von Berichten über drei junge deutsche Männer, welche die Feuerwehr „massiv behindert“ hätten, wie es die Polizei in einer Mitteilung formulierte. Bei den drei jungen Männern handelte es sich um den 20-Jährigen – und zwei jeweils ein Jahr ältere Kumpels.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Bereits im November hatte das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Manfred Weisel die beiden 21-Jährigen wegen der Vorfälle in der Brandnacht verurteilt. Zwar – so stellte es der Richter damals fest – könne nicht von einer Behinderung der Feuerwehrleute gesprochen werden. Doch weil das Trio den Anweisungen von Polizisten und Feuerwehrleuten erst nicht Folge geleistet und später dieses sogar tätlich angegriffen hatte, wurden beide wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Genau dafür kassierte jetzt auch der 20-Jährige vorm Jugendgericht seine Strafe.
Wie bereits bei seinen Bekannten hatte das Gericht gleich mehrere Anklagen zusammengefasst. Gemeinsam mit einem der anderen Störer vom Husarenhofbrand hatte der Angeklagte im März 2015 in Bautzen mehrere Gartenlauben aufgebrochen und verwüstet und daraus Dinge geklaut. Zweimal war er mit Haschisch erwischt worden. Eine Beteiligung an einem vorgeworfenen Einbruch in einen Imbiss an der Goschwitzstraße im September 2016 konnte dem 20-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Das Gericht verurteilte den 20-Jährigen schließlich zu einem Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss er 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Beim Urteil spielte auch eine Rolle, dass der 20-Jährige bereits vorbelastet war.
Keine neuen Details zur Brandnacht
Mögliche neue Details zum Geschehen in der Brandnacht gab es im Prozess nicht. Über Handy-Nachrichten hatten die jungen Leute vom Brand erfahren. Am Husarenhof waren die Einsatzkräfte dann überrascht, als plötzlich die drei jungen Männer direkt an der Rückseite des brennenden Gebäudes auftauchten. Die Feuerwehr war gerade dabei, die Ziegel vom Dach zu holen. Für die betrunkenen Männer eine gefährliche Situation. Doch statt der Aufforderung, den Bereich zu verlassen, Folge zu leisten, kam es zum Wortgefecht, das in Handgreiflichkeiten gipfelte. Der 20-Jährige, so sagte ein Polizist, hätte sich bei der Diskussion als „federführend“ hervorgetan. Auch bei anderen Gelegenheiten zuvor sei er den Beamten schon aufgefallen, als einer, der sich von der Polizei nichts sagen lassen will.
Ursprünglich sollte der 20-Jährige bereits im Herbst neben den anderen beiden auf der Anklagebank Platz nehmen. Er war jedoch abgetaucht. Das Gericht hatte deshalb Haftbefehl erlassen. Anfang Januar klickten die Handschellen, der 20-Jährige kam in Untersuchungshaft. Die anderen Männer waren wegen des Vorfalls am Husarenhof, vor allem aber wegen vieler weiterer Delikte, zu zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt worden – haben dagegen jedoch Berufung eingelegt.