Prozess um Brandanschlag Nauen: Verteidiger will maximal 2,5 Jahre Haft für NPD-Politiker Schneider

Erstveröffentlicht: 
06.02.2017

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten NPD-Politiker Maik Schneider eine Haftstrafe von fast neun Jahren für den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft. Seine Verteidigung will eine deutlich geringere Strafe.

 

Potsdam/Nauen - Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen (Havelland) sieht der Pflichtverteidiger des geständigen NPD-Politikers Maik Schneider lediglich eine fahrlässige Brandstiftung an der geplanten Flüchtlingsunterkunft. Dafür sei eine Haftstrafe von höchstens 2,5 Jahren angemessen, sagte Anwalt Jens-Michael Knaak am Montag - Schneiders Wahlverteidiger forderte vor dem Landgericht Potsdam eine deutlich höhere Strafe.


Knaak sagte, sein Mandant habe lediglich ein "politisches Rauchzeichen" gegen die Nutzung der Halle als Notunterkunft für Asylbewerber setzen wollen: "Er wollte kein Volkseigentum zerstören, eine Sachbeschädigung plante er schon." 

 

"Wer nur ein Zeichen setzen will, schmeißt Farbbeutel"


Dem widersprach jedoch überraschend Schneiders Wahlverteidiger Ulli Boldt. "Wer Feuer macht, will Feuer machen", sagte Boldt. "Wer nur ein Zeichen setzen will, schmeißt Farbbeutel." Mit dem Einsatz von acht Autoreifen, Sprit und einer Gasflasche habe sein Mandant mit einem großen Feuer rechnen müssen, betonte Boldt. Er bescheinigte Schneider "eine schwere politisch motivierte Kriminalität." Wegen Brandstiftung mit "schwerstem Vorsatz" solle Schneider zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt werden, forderte Boldt.

 

Die  Staatsanwaltschaft hatte für Schneider wegen Brandstiftung acht Jahre und neun Monate sowie für einen Mitangeklagten acht Jahre und drei Monate Haft beantragt.