Unrecht der Berufsverbote angeprangert

Düren. Auf Einladung des Bertram-Wieland-Archiv für die Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. wurde am vergangenen Freitag ein dunkles Kapitel der jüngeren bundesrepublikanischen Geschichte behandelt. Im KOMM referierten und diskutierten Betroffene des „Radikalenerlasses“, der vor 45 Jahren verabschiedet wurde.

 

Auf dem Podium saßen Dr. Rutger Booß und Dr. Raimund Teismann, denen die Einstellung in den Schuldienst verweigert wurde. Beiden wurde vorgeworfen, sich in linken Organisationen betätigt zu haben. Am 28. Januar 1972 wurden durch Bundeskanzler Willy Brandt und die Regierungschefs der Bundesländer die „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“ beschlossen. Vermeintliche „Radikale“ sollten so aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten werden. Der „Radikalenerlass“ schuf ein Klima des Misstrauens und kriminalisierte politische Einstellungen. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Rutger Booß war einer der ersten Betroffenen. 1972 war er Referendar am Dürener Wirteltor-Gymnasium, als er am Tag des „Radikalenerlasses“ die Mitteilung erhielt, dass er nicht in den Schuldienst übernommen werde.

 

Er schilderte ebenso wie Raimund Teismann seiner Erlebnisse aus dieser Zeit. Booß wechselte notgedrungen in die Verlagsbranche und verlegte später erfolgreich unter anderem die Eifel-Krimis von Jacques Berndorf. Auch linke Krimi-Autoren aus dem Ruhrgebiet zählten zu seinem Repertoire.  „Ich durfte nicht Lehrer werden, also habe ich anschließend auch die Romane von Kommunisten massenhaft in nordrhein-westfälischen Schulen angeboten. Das war sozusagen meine Rache“. 

 

Teismann, Lehrer aus dem Rhein-Erft-Kreis, wurde 1977 mit einem Berufsverbot belegt. Nach Jahren der Unsicherheit wurde er 1988 schließlich in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 1985 festgestellt, dass der „Radikalenerlass“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Rehabilitiert aber wurden die Betroffen trotzdem nicht. "Es gibt Leute, die unter den Berufsverboten auch erheblich psychisch gelitten haben", sagte Teismann. Diesen müsse heute geholfen werden.

Peter Erken von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Kreis Düren erlebte den „Fall Booß“ als politisch interessierter Schüler. „Damals gab es die Parole ‚Rutger Booß muss bleiben!“, erinnerte er sich.  Der Umgang mit dem beliebten Pädagogen habe damals auch in der Dürener Schülerschaft hohe Welle geschlagen. Die GEW gewährte ihren betroffenen Mitgliedern Rechtsschutz. Die Gewerkschaft fordert heute die Rehabilitation und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Ein Gast aus Kerpen schilderte den tragischen Fall eines Fernmeldertechnikers aus Frechen. Der junge Mann wurde in den 1980er-Jahren vom „Verfassungsschutz“ unter Druck gesetzt und durch die Androhung eines Berufsverbots in den Selbstmord getrieben.

 

Die rund 30 Teilnehmenden der Veranstaltung, darunter weitere Berufsverbot-Betroffene, verabschiedeten nach lebhafter Diskussion einen Appell (siehe unten) an die NRW-Landesregierung und den Landtag. Gefordert wird, wie schon in Bremen und Niedersachsen, die Abschaffung des „Radikalenerlasses“. Die Berufsverbot-Opfer müssten rehabilitiert und entschädigt werden. (bwa)

 


 

Folgende Zuschriften erreichten uns von Teilnehmerinnen der Veranstaltung:


Ich habe mich sehr über die Veranstaltung gefreut. Nach so einer langen Zeit war es sehr gut, zu erleben, dass dieses so wichtige Thema der Zeitgeschichte so gut vorbereitet und behandelt wurde. Vieles ist so schnell in Vergessenheit geraten, vielmehr:  Es soll wohl auch nicht daran erinnert werden. Immer wird nur herausgestellt, dass wir eine so gut funktionierende Demokratie haben und dass wir immer dankbar sein sollen, in Demokratie und Freiheit zu leben. Dies ist aber eine ständige Aufgabe. Ihr hattet alles gut vorbereitet, auch die Moderation hat mir gut gefallen und eindrucksvoll und erschütternd war der Text, den Bernd T. vorgetragen hat.

Hildegard P.


Vielen Dank […] für eine sehr gute, beachtliche Veranstaltung. Wenn es doch mehr davon gäbe, wäre auch der Gegenwart geholfen. Dank auch an die gute Leitung.

Angelika F.



 

Drohpotential beseitigen

 

Wir, die Teilnehmer/innen der Veranstaltung „45 Jahre ‚Radikalenerlass‘ und Berufsverbote“ am 27. Januar 2017 in Düren, appellieren an die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Düren, die Fraktionen im Landtag NRW sowie die Landesregierung, sich folgende Positionen zu eigen zu machen:

 

 •   die endgültige Abschaffung des „Radikalenerlasses“ auch in NRW,

•    die vollständige Rehabilitierung der Betroffenen und eine Entschuldigung für das erlittene Unrecht,

•    materielle Entschädigung der Betroffenen,

•    die Herausgabe und Vernichtung der Geheimdienst-Akten der Betroffen sowie das Ende der Bespitzelung kritischer politischer Oppositioneller durch den „Verfassungsschutz“.

 

Wir wollen ein Signal setzen, damit der diskriminierende Radikalenerlass, die Verfolgung einer politischen Meinung endgültig gestrichen wird, damit Berufsverbote als Drohpotential endlich aus der Welt kommen.

 

1985 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass der „Radikalenerlass“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Er widerspricht auch mehreren im Grundgesetz verbrieften Rechten, unter anderem dem auf freie Berufswahl (Artikel 12) und dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3. Auch die „Internationale Arbeitsorganisation“ der UNO, die ILO, stellte 1987 fest, dass die BRD gegen ein von ihr 1961 ratifiziertes „Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958“ verstoße. Ihrer Empfehlung, den „Radikalenerlass“ fallenzulassen und alle Betroffenen zu rehabilitieren, ist die Bundesrepublik bis heute nicht nachgekommen.

 

Bislang haben nur Bremen und das Saarland den „Radikalenerlass“, der trotz Totalitarismusdoktrin so gut wie nie auf Neonazis angewandt wurde, abgeschafft. In der Hansestadt sollen Betroffenen bereits nachträglich Rentenpunkte für den entstandenen Lohnausfall angerechnet werden. Auch im Bundesland Niedersachsen tut sich etwas.

 


 

Siehe auch:

45 Jahre „Radikalenerlass“: „Subtile Wühlarbeit" ist nicht aufgefallen

45 Jahre Radikalenerlass: Rehabilitation und Entschädigung der vom Berufsverbot Betroffenen in NRW! (Veranstaltung der GEW NRW am 21.02.2017 in Oberhausen)

 

 

http://bertram-wieland-archiv.de/index.php/aktuelles/meldungen/34-unrech...