Im Berufungsprozess gegen Alexandra R. fand heute unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen der zweite Verhandlungstag vor dem Berliner Landgericht statt.
Alexanda R. wird vorgeworfen, im Mai letzten Jahres eine versuchte Brandstiftung an einem PKW in Berlin-Friedrichshain begangen zu haben. Im November 2009 war sie nach 156 Tagen in Untersuchungshaft vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung freigesprochen worden. Der Berufungsprozess begann am vergangenen Mittwoch.
Auch der zweite Verhandlungstag brachte im Wesentlichen keine neuen Erkenntnisse. Wolfgang Garten, Sachverständiger des Landeskrininalamtes (LKA), der mit der Untersuchung zweier in Tatortnähe gefundener Fabrsprühdosen betraut war, führte aus, dass keine Verbindung zu den Sprühköpfen in Alexandras Kleidung nachzuweisen sei. Die Vernehmung zweier Staatsschützer förderte zudem ans Licht, dass den Beamten bei der Spurensicherung Fehler unterlaufen sind. So seien Gegenstände vom Tatort nicht seperat von den Asservaten Alexandras aufgenommen und verwahrt worden. Mangels Spurenlage blieb dies jedoch ohne Auswirkung auf das weitere Verfahren. Die Verhandlung wird am 2. Juni um 9 Uhr in Saal 700 fortgesetzt.
Aufgrund des heutigen Nichterscheinens mehrerer Zeugen wurde zudem ein weiterer Verhandlungstag für den 15. Juni anberaumt.
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