Wofür Kfz-Kennzeichen von der Polizei erfasst werden

Erstveröffentlicht: 
28.01.2017

Am Freitag dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag vor weitgehend leeren Reihen über die Ausweitung der Videoüberwachung debattiert. Dabei ging es auch um eine Ausweitung der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen.


Nach einer Gesetzesinitiative der Regierung soll die Bundespolizei Geräte erhalten, mit denen sie Autokennzeichen scannen kann. Dabei wird der Verkehr gefilmt, ein unsichtbarer Infrarotblitz erfasst das Nummernschild dann digital. Die Daten werden sofort über einen Rechner mit der Fahndungsdatei abgeglichen. So soll unter anderem die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden.

 

Die Polizei in mehreren Bundesländern nutzt bereits solche fest installierten oder mobilen Geräte. Allerdings dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 Nummernschilder nur unter bestimmten Bedingungen ausgelesen werden. So muss es einen Anlass geben – etwa die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen, illegalen Schleusern oder Drogenschmuggel.

 

Gibt es keinen Treffer beim Abgleich, verlangt Karlsruhe, dass die Daten wegen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unverzüglich gelöscht werden – die Identität des Fahrers muss anonym bleiben. Zu fehlerhaften Treffern kann es unter Umständen wegen ungenauer Scans bei schlechten Lichtverhältnissen oder wegen falsch hinterlegter Abgleichdaten in der Fahndungsdatei kommen.

 

Die Ausweitung der Kennzeichenerfassung ist Teil von zwei neuen Gesetzen zur Videoüberwachung, die am 27. Januar 2017 im Bundestag diskutiert wurden.

 

(dpa) / (js)