Über 6000 Fälle - Zahl der Asylklagen verdoppelt - Personalmangel in Sachsens Justiz rächt sich

Erstveröffentlicht: 
06.01.2017

Flüchtlinge können sich juristisch gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge wehren. So steigt die Zahl der Klagen auch in Sachsen. Hauptadressaten sind die Verwaltungsgerichte.

 

Dresden/Bautzen. Die Verwaltungsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig sehen sich einer wachsenden Klageflut in Asylangelegenheiten gegenüber. «Die Asylkammern verzeichneten 2016 die mit Abstand höchsten Verfahrenseingänge seit Jahren», sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).

 

Laut Statistik gingen 6370 Klagen ein und damit doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Dazu kamen 1805 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, fast ein Fünftel weniger Eilverfahren als im Jahr zuvor. Der Anstieg im Dezember sei extrem gewesen, sagte der Sprecher des Dresdner Verwaltungsgerichts, Robert Bendner. «Man könnte sagen, dass uns die "Asylwelle" jetzt erreicht hat.»

 

Der Ansturm entspreche dem bundesweiten Trend, stellte der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), Erich Künzler, fest. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe in der zweiten Jahreshälfte verstärkt über Asylanträge entschieden. «Das kommt nun bei den Verwaltungsgerichten an.» Inzwischen machten Asylklagen mehr als die Hälfte aller Eingänge an Sachsens Verwaltungsgerichten aus - bei steigender Tendenz. «Die Arbeitsbelastung ist immens größer geworden.» Die Richter kämen trotz personeller Verstärkung kaum noch hinterher.

 

Vor der Flüchtlingskrise 2014 gab es 1697 Hauptsacheverfahren, 2015 waren es dann 2786. Im vergangenen Jahr wurde fast jede zweite Klage gegen die Ablehnung von Asylanträgen in Chemnitz erhoben, ein Drittel in Dresden. Dort wehrten sich vor allem Afghanen, Syrer, Iraker und Pakistaner gegen negative Bescheide. Die Erfolgsaussichten sind unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Land, wie Künzler erklärte. Bei den Mahgreb-Staaten Marokko, TunÜber 6000esien, Algerien tendierten sie gegen null, bei Irakern und Afghanen lägen sie bei 40 bis 50 Prozent. 

 

Sparmaßnahmen beim Personal in Sachsens Justiz rächen sich nun


Bei syrischen Flüchtlingen geht es laut Künzler meist um eine Höherstufung vom sogenannten subsidiären Schutzstatus zum Flüchtlingsstatus und damit um den Familiennachzug. Das OVG hat weniger mit Asylrecht zu tun, weil die speziellen Zulassungsgründe vom üblichen Recht abweichen und sehr eingeschränkt sind. Die Verwaltungsgerichte müssen die Asylverfahren neben den «normalen» Fällen stemmen, weil Klagen etwa im Bau- oder Umweltrecht nicht liegenbleiben dürfen.

 

«Bisher kriegen wir das noch einigermaßen hin, aber die Gefahr besteht, dass die Masse zu groß wird», sagte Künzler. «Wenn wir den Personalbestand von Ende 2015 hätten, wäre schon längst Land unter.» Seitdem gibt es 26 zusätzliche Richter; 2017 kommen 14 Stellen dazu. Die Behörden gehen von weiter steigenden Eingangszahlen aus. Auch Künzler rechnet nicht absehbar mit einer Entspannung. «Man hechelt in gewisser Weise hinterher, nachdem Jahrzehnte nicht eingestellt wurde.»