4571 Fälle beim Verwaltungsgericht - Asylverfahren sorgen für Klagewelle

Erstveröffentlicht: 
04.01.2017
Münster. Über zwei Drittel der Verfahren, die im vergangenen Jahr beim Verwaltungsgericht (VG) Münster neu bearbeitet wurden, haben sich mit Entscheidungungen zum Asylrecht beschäftigt. 4571 Klagen von Asylsuchenden aus Münster und den Münsterlandkreisen wurden im Laufe des Jahres 2016 eingereicht, das sind knapp doppelt so viele wie im Jahr 2015, erläutert der Sprecher des Gerichts, Michael Labrenz. Insgesamt bearbeitete das Gericht im zurückliegenden Jahr rund 6300 Fälle.
Von Karin Völker

 

Das Land NRW genehmigte dem Gericht zusätzliche Stellen für die Bearbeitung der vielen Asylklagen – aber der Ansturm beschäftigte Richter und Mitarbeiter des VGs an der Piusallee erheblich, so Labrenz . Viele Asylsuchende , die gegen ihre Bescheide klagten, kämen zu diesem Zweck persönlich, auch ohne Anwälte zum Gericht. Viele hätten gegen die Untätigkeit der Behörden geklagt, sie verlangten, überhaupt endlich einen Asylantrag stellen zu können.

 

Knapp die Hälfte der klagenden Asylsuchenden, nämlich 1970, waren Syrer, und von ihnen klagten viele dagegen, dass ihnen als Bürgerkriegsflüchtlinge zunächst lediglich subsidiärer Schutz gewährt wurde, der nicht zum Familiennachzug berechtigt. Bei all diesen Verfahren habe das Gericht den Klägern aus Syrien den vollen Asylschutz zuerkannt, den Flüchtlinge beanspruchen können, die politische Verfolgung fürchten müssen.

 

„Diese Verfahren wurden relativ schnell entschieden“, so Labrenz. Bei Klägern aus vielen anderen Ländern dauerten die Verfahren hingegen möglicherweise lange. Bei abgelehnten Asylsuchenden, etwa aus dem Iran, Afghanistan oder einigen ehemaligen Sowjetrepubliken müssten die jeweiligen politischen Verhältnisse und die Aussagen der Kläger auf ihre Plausibilität hin überprüft werden, oft über Anfragen an die dortigen Botschaften oder Amnesty international. „Bis wir Antworten erhalten, dauert es oft Monate“, so Labrenz.

 

Asylsuchende aus den Westbalkanländern, die von der Bundesregierung als sichere Herkunftsländer eingestuft wurden, müssten hingegen mit einer sehr schnellen Ablehnung ihrer Klage rechnen. Solche Verfahren würden oft innerhalb einer Woche entschieden so Labrenz, die betreffenden Kläger reisten häufig auf eigene Initiative aus.